Gegenstand der Untergruppe
G03F 1/68,
wobei die Verfahren zur Herstellung von gemusterten und Strahlung modifizierenden Produkten und ähnlichen oder gleichen Produkten das Ausführen von Operationen umfassen, die ergänzend zur Herstellung oder den Entwurfsmethoden für diese Produkte sind, aber die ergänzenden Operationen (als ergänzende Methoden) nicht spezifisch von den vorherigen Untergruppen umfasst werden (z.B. Reinigen oder Inspizieren).
Reinigen allgemein
| B08B |
Prüfen optischer Apparate
| G01M 11/00 |
Verfahren oder Anordnungen zum Lesen oder Erkennen gedruckter oder geschriebener Zeichen oder zum Erkennen von Mustern
| G06F 18/00, G06V 10/00 |