Gegenstand der Untergruppe
G03F 1/68,
wobei die Verfahren zur Herstellung von gemusterten und Strahlung modifizierenden Produkten einen Ätzschritt umfassen zum selektiven Entfernen von Material von einer Maske oder einem Maskenrohling.
Ätzen metallischer Werkstoffe mit chemischen Mitteln
| C23F 1/00 |