G03F 1/66

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Sachverhalte der Hauptgruppe G03F 1/00, wobei die Behälter besonders ausgebildet sind zum Halten, Schützen oder Transportieren von Masken, Maskenrohlingen oder Pellikeln wie definiert, sowie Verfahren zur Herstellung solcher Behälter (soweit nicht anderweitig vorgesehen).