G01N 15/14

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Das Kriterium, welches G01N 15/14 und insbesondere G01N 15/1433 von G01N 15/0227 abgrenzt, ist, ob die Bildanalyse zu spezifischen Größeneigenschaften für einige bestimmte Teilchen führt (in welchem Fall G01N 15/14 die geeignete Klassifikationsstelle ist) oder ob die Bildanalyse lediglich ein statistisches Ergebnis produziert, welches charakteristisch für die Probe als Ganzes ist und welches die Teilchengröße oder die Größenverteilung repräsentiert (was in G01N 15/0227 klassifiziert wird).