G01M 99/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Diese Hauptgruppe ist die verbleibende Stelle für das Klassifizieren des Prüfens von Konstruktionen oder Apparaten, für die sonst keine andere Stelle vorgesehen ist.

Das Prüfen bestimmter Geräte oder Apparate wird häufig auch von der jeweiligen Unterklasse umfasst, die für das entsprechende Gerät oder den entsprechenden Apparat vorgesehen ist.

Das Prüfen von Geräten oder Apparaten wird nur dann unter G01M 19/00 klassifiziert, wenn es keine andere geeignete Stelle für die behandelte Thematik gibt.

Querverweise

Informative Querverweise

Prüfen von Membranen oder Geräten mit Membranen
B61D 65/10
Prüfen von Fallschirmen
B64D 21/00
Prüfen von Zündfunkeneigenschaften bei Verbrennungskraftmaschinen
F02P 17/12
Prüfen , Kalibrieren oder Kompensieren von Kompassen
G01C 17/38
Überprüfen und Kalibrieren von Wägevorrichtungen
G01G 23/01
Prüfen oder Kalibrieren von Thermometern
G01K 15/00
Prüfen oder Kalibrieren von Kalorimetern
G01K 19/00
Anordnungen zum Prüfen auf elektrische Eigenschaften; Anordnungen zur Bestimmung des Ortes elektrischer Fehler; Anordnungen zum elektrischen Prüfen , gekennzeichnet durch den zu prüfenden Gegenstand, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G01R 31/00
Prüfen oder Kalibrieren von meteorologischen Geräten
G01W 1/18
Prüfen des richtigen Arbeitens von photographischen Geräten oder von Teilen derselben
G03B 43/00
Überwachen oder Prüfen von Kernreaktoren
G21C 17/00
Prüfen oder Messen während der Herstellung oder Behandlung von Halbleiterbauelementen
H01L 21/66
Prüfen der elektrischen Eigenschaften von Zündkerzen
H01T 13/60
Kalibrieren oder Prüfen von Analog-Digital- oder Digital-Analog-Umsetzern
H03M 1/10
Überwachen oder Prüfen von Leitungsübertragungssystemen
H04B 3/46
Überwachen oder Prüfen von Relaissystemen
H04B 17/40
Fehlerbestimmen, Prüfen oder Messen bei Fernsehsystemen oder deren Einzelheiten
H04N 17/00
Überwachungsanordnungen oder Prüfanordnungen für akustische, elektromechanische Wandler
H04R 29/00