G01J 5/90

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Das Testen, Prüfen oder Kontrollieren des Betriebs oder der Funktion von Strahlungspyrometern.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Diese Stelle wird für Sachverhalte verwendet, die im Zusammenhang mit dem Detektieren von Fehlern oder Mängeln in Strahlungspyrometern stehen, die eine korrekte und genaue Verwendung verhindern. Im Gegensatz dazu wird die Gruppe G01J 5/80 zum Klassifizieren von Sachverhalten verwendet, bei denen sich das Strahlungspyrometer in einem funktionsfähigen Zustand befindet, aber die Bestimmung von Parametern des Instruments erforderlich ist, bevor irgendeine präzise und genaue Messung vom Pyrometer erhalten werden kann.