G01J 5/60

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Die Bestimmung der Farbtemperatur, d.h. Detektieren wenigstens einer Wellenlänge oder eines spektralen Bandes, die oder das von einem heißen Körper emittiert wird, Vergleichen der detektierten Intensität oder Intensitäten mit den theoretisch erwarteten Werten für einen Schwarzen Körper bei wohldefinierten Temperaturen und Bestimmen der Temperatur, die die beste Anpassung zwischen den beobachteten Wellenlängen oder den spektralen Bändern und den theoretisch erwarteten Werten ergibt.

Die Bestimmung der Temperatur durch Messung von wenigstens zwei Wellenlängen oder spektralen Bändern, wobei die Temperatur als mathematische Funktion von Paaren von Intensitäts-Wellenlängen-Werten oder von Intensitäts-spektralen Bandwerten ausgedrückt wird, typischerweise in der Form von Verhältnissen von Intensitäten. Mit anderen Worten muss der Vergleich nicht explizit mit der Planck-Formel durchgeführt werden. Der Vergleichsschritt könnte phänomenologische Gleichungen umfassen, die von der Planck-Formel abgeleitet wurden oder die eine genügend präzise Näherung von ihr bereitstellt.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Wenn die Temperatur von Messungen von Spektren abgeleitet wird, ist die Grenzlinie zwischen den Unterklassen G01K und G01J die folgende: Unterklasse G01J umfasst lediglich Temperaturmesstechniken, bei denen das Strahlungsspektrum von Schwarzkörperstrahlung stammt (so wie durch die Planck-Formel modelliert).

Immer wenn hingegen das Spektrum von Umgebungsstrahlung oder von durch den Körper, dessen Temperatur bestimmt werden soll, reflektierter oder transmittierter Strahlung einer separaten Quelle resultiert, ist der Sachverhalt von der Unterklasse G01K umfasst.

Querverweise

Informative Querverweise

Temperaturmessungen, unter Nutzung von Änderungen in der Farbe, der Durchsichtigkeit oder im Reflexionsgrad
G01K 11/12
Temperaturmessungen, unter Nutzung thermolumineszierender Materialien
G01K 11/20