G01J 5/07

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Das Ausrichten, Orientieren oder Nachführen von Pyrometern.

Das Kodieren der Winkelposition von Pyrometern.

Mittel zum Ausrichten von Pyrometern oder zum Bestimmen des Sichtfelds.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Optische Elemente zum Kollimieren
G01J 5/0806