G01J 5/05

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Mittel zum Verhindern, dass Schmutz, z.B. von einer in Öfen stattfindenden Verbrennung, das Auffangen von Strahlung stört. Dies umfasst das Reinigen optischer Elemente vor oder während Messungen, z.B. unter Verwendung von Luftströmungen.

Querverweise

Informative Querverweise

Abschirmen gegen ultraviolettes, sichtbares oder infrarotes Licht, nicht beschränkt auf Messinstrumente
G12B 17/04
Abschirmen gegen Wärme, nicht beschränkt auf Messinstrumente
G12B 17/06