F16H 48/19

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Jene Ausgleichsgetriebe, die einen Antrieb in zwei Abtriebe aufteilen, und zwar nicht mittels Umlaufrädern, sondern mittels zweier verbundener Kupplungen (siehe die "Kupplungen 21, 25" in der Figur unten).

Bildreferenz:F16H0048190000_0