E05B 83/16

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Schließanordnungen für Abteile, die nicht für Fahrgastzwecke genutzt und meistens an der Außenseite des Fahrzeuges angeordnet sind.

In den meisten Fällen werden die hinteren Abteile eines Fahrzeugs für Beladungszwecke, z.B. für Gepäck, genutzt. Hierbei sind auch Schlösser für Gepäckräume von Fahrzeugen mit Schrägheck bzw. Kombinationskraftwagen/Kombiwagen berücksichtigt.

An der Vorderseite des Fahrzeugs sind üblicherweise Abdeckhauben/Motorhauben für den Motorraum betroffen.