E05B 77/04

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Schlösser, bei denen eine unerwünschte Entriegelung bei Unfällen verhindert wird. Ein besonderes Beispiel stellt ein Türgriff dar, der bei einer Kollision gegen die Seitentür eines Fahrzeugs (infolge unfallbedingt auftretender Kräfte) unbeabsichtigt betätigt wird.

Eine Möglichkeit, solch eine unerwünschte Betätigung zu verhindern, ist beispielsweise die Ausstattung mit einem besonders langen Bowdenzug. Die zusätzliche Länge verhindert dabei eine unerwünschte Betätigung, wenn ein Fahrzeugteil verformt wird.

Die Abbildung zeigt eine weitere Konstruktion, die eine Betätigung im Augenblick einer Kollision verhindern soll.

Es sind zwei parallele Verbindungsstangen (10, 11) vorgesehen, so dass trotz unfallbedingter Verformung einer der Stangen (10, 11) der Hebel (9) nicht gedreht werden kann, weil es die zweite Stange (11) durch Wirken einer gleichen Kraft auf den Hebel (9) in die entgegengesetzte Richtung verhindert.

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