Tragkonstruktionen (z.B. Eisenbahnbrücken), die etwas überspannen um einen Verkehr (z.B. Fußgänger, Autos, Züge) über natürliche (z.B. Schluchten, Gewässer) oder über von Menschen gemachte Hindernisse (z.B. Straßen, Kanäle) zu ermöglichen. Jede Tragekonstruktion einschließlich der Bauwerke welche Hindernisse überspannen um einen Verkehr zu ermöglichen oder getragen sind von
Tragekonstruktionen, die für andere Zwecke als Verkehr verwendet werden (z.B. Aquädukte), die in ihrer Konstruktion ähnlich sind den Tragkonstruktionen für Verkehr und dieselben Hindernisse überbrücken.
Besonders ausgebildete Teile für die Tragkonstruktionen (z.B. Kabelklemmen für Hängekabel).
Zubehör oder Hilfsvorrichtungen die besonders ausgebildet sind für Tragkonstruktionen (z.B. Zugbrückentore die betätigt werden wenn der Brückenausleger sich bewegt).
Methoden, die besonders ausgebildet sind für den Bau von Tragkonstruktionen (z.B. besonders ausgebildete Techniken zum Bau oder Zusammenbau von Brücken).
Methoden, die besonders ausgebildet sind zum Wiederherstellen von beschädigten Tragkonstruktionen (z.B. Ersatz von ruiniertem Deckenbelag) oder Verstärkung der Tragwerksstruktur von bestehenden Tragkonstruktionen (z.B. Verstärkung von bestehenden Komponenten zur Erhöhung der Traglast).
Methoden, die besonders ausgebildet sind zum Abriss von Tragkonstruktionen.
Apparate, die besonders ausgebildet sind für den Bau, die Erneuerung, die Verbesserung oder den Abbruch von Tragkonstruktionen.
Straßen oder Gleise für Spielzeug, die Brücken aufweisen
| A63H 18/00 |
Modelleisenbahn-Brücken
| A63H 19/34 |
Anordnung von schiffseigenen Rampen oder Landgängen
| B63B 27/14 |
Brücken zwischen dem Flughafengebäude und dem Flugzeug für den Ein- und Ausstieg von Passagieren
| B64F 1/305 |
Laderampen
| B65G 69/28 |
Träger die Strukturen aufweisen, die ein Überbrücken einer Straße ermöglichen, welche elektrische Kabel oder Kabel für die Kommunikation tragen, die mit über der Straße angebrachten Straßenschildern oder Verkehrssignalen verbunden sind
| E01F 9/60 |
Schwimmtunnels oder Tunnels, eingebracht ins offene Wasser
| E02D 29/067 |
Verlegen oder wieder Entfernen von Rohren, Reparieren oder Verbinden von Rohren auf oder unter Wasser
| F16L 1/00 |
Lager für Rohre, Kabel oder Schutzrohre
| F16L 3/00 |
Schwimmkabel für die Stromversorgung oder die Informationsübermittlung
| H01B 7/12 |
Oberirdisches Verlegen von elektrischen Kabeln oder Leitungen
| H02G 7/00 |
Verlegen von elektrischen Kabeln oder Leitungen in oder auf der Erde oder im Wasser
| H02G 9/00 |
Verlegen von elektrischen Kabeln oder Leitungen in oder auf Wasserflächen getragen von Schwimmern
| H02G 9/12 |
Baukonstruktionen allgemein, Baukonstruktionen die nicht auf Wände beschränkt sind
| E04B 1/00 |
Abbruch von Bauwerken im allgemeinen
| E04G 23/08 |
Türme, Masten, Stangen und Verfahren zu ihrer Errichtung
| E04H 12/00 |
Flexible Gummi- oder Plastikrohre, die schwimmfähig sind
| F16L 11/133 |
Pipelines für Gase, Flüssigkeiten oder viskose Produkte
| F17D 1/00 |
Abbruch von hohen Bauwerken
| F24D 3/02 |