Faserbreimischungen [ Pulpen] und ihre Herstellung einschließlich Nachbehandlung, soweit nicht von den Unterklassen D21C, D21D umfasst:
(a) aus Cellulose- oder Lignocellulosefasern natürlichen Ursprungs,
(b) aus synthetischen cellulosehaltigen oder nicht cellulosehaltigen Fasern oder Bahnen bildendem Material oder
(c) nicht faseriges Material, das der Pulpe zugesetzt wird.
Beschichtetes Papier, gekennzeichnet durch:
(a) das Beschichtungsmaterial,
(b) das Papiersubstrat oder
(c) das Vorhandensein mehr als einer Beschichtung.
Verfahren oder Vorrichtungen zum Zusetzen von Material zur Pulpe oder zum Papier (Verfahren zum fortlaufenden Herstellen von Papier D21F 11/00).
Behandlung von veredeltem Papier, soweit nicht von Klasse B31 oder Unterklasse D21G umfasst.
Spezialpapier, soweit nicht anderweitig vorgesehen, d.h. Papier mit besonderen Eigenschaften oder Anwendungsmöglichkeiten, die nur teilweise oder überhaupt nicht an anderer Stelle in der Klassifikation vorgesehen sind, z.B. im Mehrstufenverfahren hergestellt. Wo immer möglich, sollten diese Spezialpapiere jedoch ihren maßgebenden Eigenschaften entsprechend in die anderen Gruppen dieser Unterklasse klassifiziert werden.
Papier imprägnierendes Material, gekennzeichnet durch seine Konstitution.
Unterklasse D21C, weitere von Holzschnitzeln zu Pulpe führende Arbeitsschritte, gewöhnlich chemische Verfahren.
Unterklasse D21D, weitere mechanische Verarbeitung von cellulosehaltigen Materialien nach der anfänglichen Pulpeaufbereitung zu Zellstoff und vor der Verarbeitung in Papiermaschinen;
Unterklasse D21F umfasst Verfahren zur Papierherstellung.
Unterklasse D21G, weitere Behandlung von veredeltem Papier, z.B. in Kalandern.
Klasse B31 umfasst das Herstellen von Gegenständen aus Papier und das Verarbeiten von Papier, wobei Unterklasse B31B Schachteln, Kartons oder Umschläge, Unterklasse B31C gewickelte Gegenstände, Unterklasse B31D sonstige Gegenstände, soweit nicht bereits in den Unterklassen B31B oder B31C vorgesehen, und Unterklasse B31F die mechanische Bearbeitung oder Verformung von Papier oder Pappe umfasst.
Selbsttragendes Filtermaterial | B01D 39/14 |
Mechanische Verformung von Papier | B31F |
Prägen von Papier | B31F 1/07 |
Verbinden von Bogen, Streifen oder Bahnen aus Papier | B31F 5/00 |
Druckverfahren zum Erzeugen von Wasserzeichen | B41M 3/10 |
Druckverfahren zum Erzeugen von Wertpapier-Druckwerken | B41M 3/14 |
Druckverfahren zum Erzeugen von besonderen Arten von Tapeten | B41M 3/18 |
Aufzeichnungsmaterialien mit einer Beschichtung zur Verbesserung der Tinten-, Farbstoff- oder Pigmentaufnahmefähigkeit | B41M 5/50 |
Identifikations- oder Sicherheitsmerkmale, z.B. zur Verhinderung der Nachahmung oder Fälschung | B42D 25/30 |
Täfelungen mit Dekor | B44C 5/04 |
Holzmaserungseffekte | B44F 9/02 |
Verpackungsmaterial von speziellem Typ oder spezieller Form | B65D 65/38 |
Klebstoffe in Form von Papier oder Textilgewebe | C09J 7/21 |
Chemische Merkmale bei der Herstellung von künstlichen Filamenten und Fasern | D01F |
Aufarbeiten von Altpapier | D21C 5/02 |
Nachbehandlung von Cellulosebrei [ Pulpe], um Fette, Harze, Pech oder Wachse zu entfernen | D21C 9/08 |
Bleichen von Cellulosebrei [ Pulpe] | D21C 9/10 |
Vorrichtungen zur Herstellung von Wasserzeichen | D21F 1/44 |
Trockenpartie an Maschinen zur fortlaufenden Herstellung von Papierbahnen | D21F 5/00 |
Herstellen von gemustertem Papier auf Papiermaschinen | D21F 11/10 |
Herstellen von Filterpapier auf Papiermaschinen | D21F 11/14 |
Überzogene Faserplatten | D21J 1/08 |
Fotografische Schichtträger, gekennzeichnet durch Antirollmittel | G03C 1/81 |
Herstellen von Gegenständen aus Papier; Verarbeiten von Papier | B31 |
Von Holzschnitzeln zu Pulpe führende Arbeitsschritte/Verfahren, gewöhnlich chemische Verfahren | D21C |
Mechanische Verarbeitung von cellulosehaltigen Materialien nach der anfänglichen Pulpeaufbereitung zu Cellulose und vor der Verarbeitung in Papiermaschinen | D21D |
Behandlung von veredeltem Papier, z.B. in Kalandern | D21G |
Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein | B05 |
Wertpapiere; Banknoten | B42D 25/29 |
Schichtkörper | B32B |
Bücher; Bucheinbände; lose Blätter; Druckerzeugnisse | B42D |
Tapezieren | B44C 7/00 |
Klebstoffe | C09J |
Nicht gewebte Stoffe, die aus relativ kurzen Fasern bestehen | D04H 1/00 |
Behandeln von Fasern mit makromolekularen Verbindungen | D06M 15/00 |
Mechanische Bearbeitung von Faserrohmaterialien auf trockenem Wege | D21B 1/06 |
Nachbehandlung von Cellulosebrei [ Pulpe] | D21C 9/00 |
Mahlmethoden | D21D 1/02 |
Raffinationsmethoden | D21D 1/20 |
Vollständige Maschinen zur fortlaufenden Herstellung von Papierbahnen | D21F 9/00 |
Verfahren zum fortlaufenden Herstellen von Papier | D21F 11/00 |
Prüfen von Papiergeld oder Wertpapieren auf Echtheit | G07D 7/00 |
Wenn in den Gruppen D21H 11/00 - D21H 15/00 ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird an der letzten geeigneten Stelle klassifiziert.
Wenn in den Gruppen D21H 17/01 - D21H 17/63 ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Material an der letzten geeigneten Stelle klassifiziert.
In den Gruppen D21H 27/30 - D21H 27/42 klassifizierte Schichtkörper werden auch in Unterklasse B32B klassifiziert.