Linoleum
Künstliches Leder, Wachstuch oder ähnliches Material, das durch Überziehen von Faserbahnen mit makromolekularem Material erhalten wurde, z.B. mit Harzen, Kautschuk oder deren Derivate.
Dachpappe, d.h. mit Bitumen überzogene Faserbahnen.
Biegsames tafelförmiges Material, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Textilfäden, Filamente, Garne oder Spinnkabel, die auf makromolekulares Material geklebt sind.
Da D06N eine anwendungsorientierte Klasse ist, sollte eine Klassifizierung sowohl in D06N als auch in B32B erfolgen, wenn zutreffend. Die Klassifizierung in D06N ist für Dokumente vorgesehen, die sich eindeutig mit textilen Formen (flächiges Textilgut/Vlies) befassen.
Ein Bodenbelag mit einem textilen Träger beliebiger Art und gekennzeichnet durch eine PVC-Beschichtung, wird in D06N 3/06 klassifiziert und nicht in A47G 27/02. Ebenso könnte ein Bodenbelag, der kein polymerüberzogenes Textil aufweist, in E04F 15/00 klassifiziert werden.
Vor Ort ausgebildeter Dachbelag, d.h. durch Aufbringen der verschiedenen Schichten in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten auf dem Dach, wird nicht in D06N klassifiziert.
Vorgefertigter Dachbelag, der eine mit Bitumen überzogene textile Schicht enthält wird in D06N 5/00 und E04D 5/02 klassifiziert.
Auf textilem Material, z.B. Glasfasergewebe, basierende Tapete, die wahlweise auf der Vorder- und/oder Rückseite beschichtet ist, z.B. Klebeschicht auf der Rückenfläche, wird in D06N klassifiziert. Tapete, die durch ihre Papiermaterialien gekennzeichnet ist wird in D21H 27/20 klassifiziert.
Fußbodenbeläge | A47G 27/00 |
Papiermaschinen; Verfahren zur Papierherstellung auf diesen | D21F |
Faserplatten; Herstellen von Gegenständen aus Suspensionen von Cellulosefasern oder aus Papiermaschee | D21J |
Biegsame Dacheindeckungen | E04D 5/00 |
Wandbeläge | E04F 13/00 |
Bodenbeläge | E04F 15/00 |
In dieser Unterklasse klassifizierte Schichtköper werden auch in Unterklasse B32B klassifiziert.