D04H 1/4391

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Nichtgewebte Stoffe, gekennzeichnet durch die Faserform, z. B. veränderte Kreuzschnitt-Fasern oder gekräuselte Fasern mit spezifischen Kräuselungen, und im Anwendungsbereich der oberen Gruppe eingeschlossen, also ganz oder hauptsächlich aus Stapelfasern oder relativ kurzen Fasern bestehend und von Vliesen oder Faserschichten ohne tatsächliche oder mögliche Kleb-Eigenschaften geformt, sofern diese Verwendung keine überwiegenden Einfluss auf den Verbund des Vlieses hat.

Querverweise

Informative Querverweise

Gekennzeichnet durch die Form von Garnen oder Fäden
D04H 3/018