Nicht gewebte Stoffe,
die ganz oder vorwiegend aus Stapelfasern oder ähnlichen relativ kurzen Fasern bestehen;
Nicht gewebte Stoffe,
die ganz oder vorwiegend aus Garnen oder ähnlichem fadenförmigen Material von wesentlicher Länge bestehen;
Nicht gewebte Stoffe,
die aus Mischungen von relativ kurzen Fasern und Garnen oder ähnlichem fadenförmigen Material von wesentlicher Länge bestehen;
Sonstige
Nicht gewebte Stoffe;
Filz- und Walkmaschinen;
Nadelmaschinen.
Einige der nicht gewebten Stoffe können auch als "Schichtkörper" im Sinne der Unterklasse
B32B
angesehen werden und zusätzliche Klassifizierungen in dieser Unterklasse sollten den Anmerkungen von B32B
entsprechen.
In Fällen, die die Anwendung bestimmter chemischer Verbindungen oder Zusammensetzungen für die Herstellung von nicht gewebten Stoffen einschließen, z.B. für die Behandlung oder Bindung von Fasern, Fäden oder Garnen, ist eine zusätzliche Klassifizierung in andere dafür vorgesehene Unterklassen ebenfalls in Betracht zu ziehen.
Nicht gewebte Stoffe
mit einer anderen Art von Zwischen- oder Außenschicht, z. B. Gewebe | B32B |
Filtermaterial für Flüssigkeiten oder Gase | B01D 39/00 |
Bildung von Filamenten, Spinnfasern oder dgl. | D01D 5/00 |
Krempeln | D01G |
Vorrichtungen zum Bilden von Wattebahnen | D01G 25/00 |
Texturieren oder Kräuseln von Fasern, Fäden, Garnen | D02G 1/00 |
Weberei | D03 |
Stricken und Wirken | D04B |
Flechten | D04C |
Herstellen von Netzen | D04G |
Nähen | D05B |
Tuften | D05C |
Veredeln von nicht gewebten Stoffen | D06 |
Herstellen von Papierbahnen durch das Nassverfahren | D21F , D21H |