C23F 11/00

Querverweise

Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen

Zusammensetzungen für die Inhibierung der Korrosion in Bohrlöchern an Ort und Stelle
C09K 8/54
Inhibieren oder Verhindern der Korrosion während der Verarbeitung von Kohlenwasserstoffen
C10G 7/10, C10G 75/02
Verwendung von Zusatzstoffen zu Brennstoffen oder Feuern zur Verminderung von Korrosion
C10L 10/04
Zugabe von Korrosions-Inhibitoren zu Schmiermitteln
C10M, C10N 30/12
Zugabe von Korrosions-Inhibitoren zu Beizlösungen
C23G

Spezielle Klassifizierungsregeln

Im Bereich von C23F 11/12 bis C23F 11/18 wird, wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, eine Verbindung in die letzte geeignete Stelle klassifiziert.