Zusammensetzungen für die Inhibierung der
Korrosion
in Bohrlöchern an Ort und Stelle
| C09K 8/54 |
Inhibieren oder Verhindern der
Korrosion
während der Verarbeitung von Kohlenwasserstoffen
| C10G 7/10, C10G 75/02 |
Verwendung von Zusatzstoffen zu Brennstoffen oder Feuern zur Verminderung von
Korrosion | C10L 10/04 |
Zugabe von Korrosions-Inhibitoren zu Schmiermitteln
| C10M, C10N 30/12 |
Zugabe von Korrosions-Inhibitoren zu Beizlösungen
| C23G |
Im Bereich von
C23F 11/12
bis
C23F 11/18
wird, wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, eine Verbindung in die letzte geeignete Stelle klassifiziert.