Schmiermittelzusammensetzungen, einschließlich flüssige und nicht-flüssige Zusammensetzungen und Zusammensetzungen, basierend auf anorganischen Materialien sowie Schmiermittelzusammensetzungen, die mehr als 10 % Wasser enthalten.
Verwendung von chemischen Substanzen, alleine oder als Zusatz in einer Schmiermittelzusammensetzung, betreffend die Art der Basismaterialien, Verdickungsmittel und Additive (zu denen Reinigungsmittel, Dispergiermittel, Antiverschleißmittel, Reibungsverbesserer, Antioxidantien, Antiflockungsmittel, usw. zählen).
Aufarbeiten von gebrauchten
Schmiermitteln
zur Wiedergewinnung verwertbarer Produkte.
Herstellung oder chemische Nachbehandlung von Schmiermittelzusammensetzungen.
Schmiermittelzusammensetzungen vorgesehen für bestimmte Anwendungen (z. B. Trennmittel, Tiefbohrspülflüssigkeiten usw.) werden in andere Unterklassen klassifiziert – siehe Abschnitt "Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen".
Die Verwendung von bekannten
Schmiermitteln
vorgesehen für die jeweilige Anwendung wird in die entsprechende Stelle als Nebenklasse klassifiziert, z.B. die Verwendung in Erntemaschinen oder Mähmaschinen wird in
A01D 69/12 klassifiziert.
Die Unterklasse
C10N
stellt ein Index-Schema dar, das nur im Zusammenhang mit dieser Unterklasse vorgesehen ist und bezieht sich auf zu indizierende Merkmale, die für den betreffenden Sachverhalt relevant sind, z.B. Eigenschaften, Anwendungen oder besondere Modifikationen von Schmiermittelzusammensetzungen.
Herstellung flüssiger Kohlenwasserstoffmischungen aus Kohlenwasserstoffen mit geringer Kohlenstoffanzahl z.B. durch Oligomerisation
| C10G 50/02 |
Trennmittel zum Trennen von Metallen und Formen
| B22C 3/00 |
Trennmittel zum Trennen von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand und den Formen
| B29C 33/56 |
Trennmittel zum Trennen von Glas und Formen
| C03B 40/02 |
Tiefbohrspülflüssigkeiten
| C09K 8/02 |
Textilschmälzmittel
| D06M 11/00, D06M 13/00, D06M 15/00 |
Immersionsöle für Mikroskopie
| G02B 21/33 |
Behandeln von Kohlenwasserstoffölen oder fetten Ölen zu Schmierzwecken durch andere Methoden als Spalten, Reformieren, Raffinieren oder Wasserstoffbehandlung
| C10G 71/00 |
Schmiereinrichtungen, -anordnungen oder -syteme
| F16N oder die relevanten Gruppen für die Anwendung, z.B. A21D 8/08, B21C 9/00, H01B 3/18 |
Behandlung von
Schmiermitteln,
z.B. Aufbewahrung, physikalische Behandlungen, Vermischung z.B. mit Brennstoffen
(Aufarbeitung C10M 175/00) | F16N 35/00-F16N 39/00 |
1. Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird in dieser Unterklasse in die letzte geeignete Stelle klassifiziert. So wird beispielsweise eine Verbindung mit einem aromatischen Ring bei der entsprechenden Stelle für Aromaten klassifiziert, ohne Rücksicht darauf, ob der oder die interessierenden Substituenten an den Ring oder an einen aliphatischen Teil des Moleküls gebunden sind.
2. In dieser Unterklasse gelten folgende Regeln:
a. Metall- oder Ammoniumsalze einer Verbindung werden entsprechend dieser Verbindung klassifiziert;
b. Salze oder Addukte, die aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildet werden, werden entsprechend allen die Salze oder Addukte bildenden Verbindungen klassifiziert, sofern diese von Bedeutung sind;
c. eine spezifizierte Verbindung, z.B. Phenole oder Säuren, die durch einen makromolekularen Kohlenwasserstoffrest substituiert sind, wird entsprechend dieser Verbindung klassifiziert;
d. Basis-Materialien oder Verdickungsmittel oder Additive, die aus einer Mischung bestehen, für die keine spezifische Hauptgruppe vorgesehen ist, werden in die hierarchisch niedrigste, die größte Anzahl von Punkten enthaltende Gruppe klassifiziert, die alle wesentlichen Bestandteile der Mischung enthält, z.B.
e. Zusammensetzungen werden entsprechend dem sie charakterisierenden Typ des Bestandteils oder der Mischung der Typen der Bestandteile (Basis-Material, Verdickungsmittel oder Additiv) klassifiziert. Dies gilt nicht für wasserhaltige Schmiermittelzusammensetzungen, die mehr als 10% Wasser enthalten, und die gesondert zu klassifizieren sind.
Zu beachten ist, dass eine Mischung von wesentlichen Bestandteilen, deren charakteristisches Merkmal in nur einer ihrer Komponenten und nicht in der Gesamtmischung liegt, nicht als Mischung klassifiziert wird, z.B. eine Schmiermittelzusammensetzung, die aus folgenden Bestandteilen besteht:
3. Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der Anmerkung (1) und (2) erfasst wird, aber der selbst als neu und nicht naheliegend angesehen wird, muss auch in die letzte geeignete Stelle klassifiziert werden. Dieser Teil kann entweder ein Einzelbestandteil oder selbst eine Zusammensetzung sein.
4. Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der Anmerkungen (1) bis (3) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in die letzte geeignete Stelle klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Schmiermittelzusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden.
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