C09K 13/00

Querverweise

Nichteinschränkende Querverweise aus einer Reststelle

Ätzen von Glas
C03C 15/00
Ätzen von Naturstein, Kunststein oder Keramiken
C04B 41/52, C04B 41/72, C04B 41/91
Ätzen oder Glänzen von metallischen Werkstoffen
C23F, C23G 1/00, C25F 1/00

Spezielle Klassifizierungsregeln

In den Gruppen C09K 13/02-C09K 13/12 wird eine Zusammensetzung in die letzte geeignete Stelle klassifiziert.