Überzugsmittel, z.B. Anstrichstoffe, Firnisse, Lacke. Dies schließt Anstrichstoffe, Firnisse oder Lacke ein, die durch ihre physikalische Beschaffenheit oder die hervorgerufenen Wirkungen gekennzeichnet sind; Beispiele hierfür sind Emulsionsanstrichstoffe, Pulverlacke, thixotrope Anstrichstoffe, Antifäulnis- oder Unterwasseranstrichstoffe, Leuchtfarben, elektrisch leitende Anstrichstoffe, wärmeempfindliche Anstrichstoffe, Anstrichstoffe für Kräusel-, Reiß-, Orangenschalen- oder Multicoloreffekte, Tarnanstrichfarben, strahlenabsorbierende Anstrichstoffe, Perlessenz, Anstrichstoffe für elektrophoretische Anwendungen oder zum Flammsprühen, etc.;
Überzugsmittel auf der Basis von Polysacchariden oder ihren Derivaten, auf der Basis von
Kautschuken
oder ihren Derivaten, auf der Basis von natürlichen oder nicht näher gekennzeichneten makromolekularen Verbindungen oder ihren Derivaten oder auf der Basis von organischen makromolekularen Verbindungen, erhalten durch (oder anders erhalten als durch) Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind;
Überzugsmittel auf der Basis von anorganischen Stoffen oder auf organisch nicht-makromolekularen Verbindungen, die wenigstens eine polymerisierbare ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung besitzen;
Chemische Anstrich- oder Tinten-Entferner;
Tinten, z.B. Druckfarben oder Schreibtinten;
Korrekturflüssigkeiten, z.B. flüssige Mittel zur Korrektur typografischer Fehler durch Überdecken;
Holzbeizen;
Bleistiftminen; Mischungen für Farbstifte oder Kreidemischungen;
Pasten oder Feststoffe zum Färben oder Drucken; z.B. Pigmentpasten;
Verwendung von Materialien für die oben erwähnten Mischungen, umfassend die Verwendung von Verbindungen als Antiabsetzmittel oder Antihautbildungsmittel oder von anderen Zusatzstoffen.
In Fällen, in denen ein Überzugsmittel eine organisch nicht-makromolekulare Verbindung enthält, aber nicht auf dieser Verbindung basiert und sie dennoch von Interesse ist, kann in
C08K
oder als Zusatz in
C08J 3/00
(z.B.
C08J 3/24
für Vernetzungsmittel) oder in
C09D 7/40
klassifiziert werden. Dies kann zusätzlich zur Klassifizierung in
C09D 101/00-C09D 201/00
erfolgen.
Kosmetika
| A61K |
Verfahren zum Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Materialien auf Oberflächen allgemein
| B05D |
Beizen von Holz
| B27K 5/02 |
Glasuren oder Glasemails
| C03C |
Naturharze, Möbelpolituren, trocknende Öle, Trockenstoffe, Terpentin an sich
| C09F |
Poliermittel außer Möbelpolituren, Skiwachse
| C09G |
Klebstoffe oder Verwendung von Materialien als Klebstoffe
| C09J |
Materialien zum Versiegeln oder Abdichten von Verbindungsstellen oder Deckeln
| C09K 3/10 |
Materialien zum Verstopfen von Undichtigkeiten
| C09K 3/12 |
Verfahren für die elektrolytische oder elektrophoretische Herstellung von Überzügen
| C25D |
Vervielfältigungs- oder Aufzeichnungsverfahren; Bogenmaterial zur Verwendung dabei
| B41M 5/00 |
Überziehen von Mörtel, Beton oder Kunststein
| C04B 41/00 |
Behandlung von anorganischen Stoffen, außer von faserigen Füllstoffen, die als Pigmente oder Füllstoffe eingesetzt werden
| C09C |
Chemisches Beschichten z.B. durch Diffusion im festen Zustand von metallischen oder nichtmetallischen Elementen in Oberflächen metallischer Werkstoffe; Beschichten mit metallischen Stoffen, gekennzeichnet nur durch die Zusammensetzung des metallischen Stoffes
| C23C 30/00 |
Zusammensetzungen zur Textilbehandlung
| D06M |
Verfahren zum Färben oder Bedrucken von Textilien
| D06P |
Beschichtungsverfahren bei der fotomechanischen, z.B. lithographischen Herstellung von strukturierten oder gemusterten Oberflächen
| G03F 7/16 |
Schichtkörper
| B32B |
Organische makromolekulare Verbindungen
| C08 |
Organische Farbstoffe oder eng verwandte Verbindungen zur Herstellung von Farbstoffen, Beizmitteln oder Farblacken
| C09B |
Herstellung von Leim oder Gelatine
| C09H |
Seifen, Reinigungsmittelgemische
| C11D |
Papierherstellung
| D21 |
Lichtempfindliche Materialien
| G03F 7/004 |
Leiter, Isolatoren
| H01B |
In dieser Unterklasse werden Überzugsmittel, die spezielle organische makromolekulare Stoffe enthalten, nur gemäß diesem makromolekularen Stoff ausgezeichnet. Nicht-makromolekulare Stoffe bleiben außer Betracht.
Überzugsmittel, die dagegen Mischungen aus organischen nicht-makromolekularen Verbindungen mit wenigstens einer polymerisierbaren ungesättigten Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung und Prepolymere oder Polymere außer den ungesättigten Polymeren der Gruppen
C09D 159/00-C09D 187/00
enthalten, werden entsprechend dem ungesättigten nicht-makromolekularen Bestandteil in Gruppe
C09D 4/00
klassifiziert.
Gesichtspunkte, die die physikalische Beschaffenheit des Überzugsmittels oder die hervorgerufenen Wirkungen betreffen, wie sie in Gruppe
C09D 5/00
erläutert sind, werden, wenn sie klar und deutlich beschrieben sind, auch in diese Unterklasse klassifiziert.
Überzugsmittel, die durch andere Merkmale gekennzeichnet sind, z.B. Zusätze, werden in Gruppe
C09D 7/00
klassifiziert, es sei denn, der makromolekulare Bestandteil wäre maßgebend.
In dieser Unterklasse werden Überzugsmittel, die zwei oder mehr makromolekulare Bestandteile enthalten, gemäß dem makromolekularen Bestandteil bzw. den Bestandteilen klassifiziert, die den höchsten Anteil erreichen, d.h. dem Bestandteil, der die Basis der Zusammensetzung bildet. Wenn das Mittel auf der Basis von zwei oder mehr Bestandteilen zusammengesetzt ist, die in gleichen Anteilen vorhanden sind, wird das Mittel entsprechend jedem dieser Bestandteile klassifiziert.
In den Gruppen
C09D 101/00-C09D 201/00
muss jeder makromolekulare Bestandteil eines Überzugsmittels, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der vorstehende Anmerkung (3) nach dem Titel der Unterklasse
C09D
erfasst wird, aber dessen Verwendung als neu und nicht naheliegend angesehen wird, auch in eine der Gruppen
C09D 101/00-C09D 201/00
klassifiziert werden.
Jeder makromolekulare Bestandteil eines Überzugsmittels, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der Anmerkung (3) nach dem Titel der Unterklasse
C09D
oder der vorstehenden Anmerkung erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in eine der Gruppen
C09D 101/00-C09D 201/00
klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Überzugsmitteln mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden.
Wenn in den Gruppen
C09D 123/00-C09D 149/00
ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Mischpolymerisat nach dem Hauptmonomerenbestandteil klassifiziert.
Wenn in den Gruppen
C09D 165/00-C09D 185/00
ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Überzugsmittel auf der Basis von makromolekularen Verbindungen, die durch Umsetzungen erhalten wurden, die zur Bildung von zwei verschiedenen Bindungen in der Hauptkette führen, nur nach der Bindung klassifiziert, die im Überschuss vorhanden ist.