Verwendung von anorganischen Zusatzstoffen, z.B. Elementen, Metallverbindungen oder Glas, als Additive in Massen auf Basis
makromolekularer Verbindungen.
Verwendung von nichtmakromolekularen organischen Zusatzstoffen, z.B. Kohlenwasserstoffen, Verbindungen mit Heteroatomen oder metallorganischen Verbindungen, als Additive in Massen auf Basis
makromolekularer Verbindungen.
Verwendung von durch ihre Form gekennzeichneten Zusatzstoffen, z.B. Fasern, Sphären oder Partikeln, als Additive in Massen auf Basis
makromolekularer Verbindungen.
Verwendung von vorbehandelten, agglomerierten, eingekapselten oder adsorbierten Zusatzstoffen als Additive in Massen auf Basis
makromolekularer Verbindungen.
Verwendung von Zusatzstoffen unbekannter Konstitution, z.B. nichtdefinierten Reaktionsprodukten, als Additive in Massen auf Basis
makromolekularer Verbindungen.
Verwendung von Mischungen von Zusatzstoffen, z.B. Mischungen organischer und anorganischer Zusatzstoffe, als Additive in Massen auf Basis
makromolekularer Verbindungen.
Anmerkung
Alle Additive, die durch ihre spezielle Verwendung oder Funktion charakterisiert sind (z.B. Füllstoffe, Verstärkungsstoffe, Pigmente, Stabilisatoren gegen Licht oder Wärme, Antioxidantien, Treibmittel, antibakterielle Mittel, Weichmacher, Vernetzungsmittel, flammhemmende Zusatzstoffe, Gleitmittel, etc.), werden in dieser Unterklasse entsprechend ihrer chemischen Konstitution oder Struktur klassifiziert (z.B. "Silicium enthaltende Verbindungen", "Phenole, die Ketogruppen enthalten", "Phosphinsäureverbindungen, z.B. R2=P(:O)OR' "), d.h. unabhängig von ihrer jeweiligen Verwendung oder Funktion.
Diese Unterklasse umfasst keine chemischen Elemente oder Verbindungen oder deren Herstellung als solche, welche Gebiete von den Klassen
C01
(anorganische Chemie),
C03
(Glas; Mineral- oder Schlackenwolle),
C04
(Kunststein, keramische Massen, etc.),
C07
(organische Chemie),
C09
(Farbstoffe, Pigmente, Überzugsmittel, Anstrichstoffe, Poliermittelmischungen, Klebstoffe, etc.),
B22, C21, C22, C23
( Metalle
und Legierungen, etc.) und C25
(elektrochemische Darstellung von Elementen und Verbindungen, etc.) abgedeckt werden.
Die Polymer-, Harz-, Kautschuk- oder Gummimassen, in denen die Zusatzstoffe (Additive) enthalten sind, werden in
C08L klassifiziert.
Die Verwendung von makromolekularen organischen Stoffen als Zusatzstoffe wird in C08L klassifiziert.
Desinfektionsmittel oder Pestizide oder Herbizide
| A01N |
Pharmazeutische, medizinische, zahnärztliche, therapeutische oder kosmetische Zusammensetzungen
| A61K, A61L |
Schichtkörper
| B32B |
Zusammensetzungen von Zementen, Mörteln, Beton oder Keramik
| C04B |
Sprengstoffe oder thermische Gemische
| C06B |
Verwendung von Verstärkungsfasern bei der Herstellung von Formkörpern aus makromolekularen Stoffen
| C08J 5/04-C08J 5/10 |
Organische Farbstoffe und Pigmente; Beizmittel; Farblacke
| C09B |
Behandlung von anorganischen Stoffen zum Erhöhen ihrer pigmentierenden oder füllenden Eigenschaften
| C09C |
Anstrichstoffe auf der Grundlage anorganischer Stoffe, mit oder ohne organische Zusatzstoffe
| C09D 1/00-C09D 1/12 |
Antikorrosionsfarben, die Metallpulver enthalten
| C09D 5/10 |
Anstrichstoffe, die Biozide enthalten, z.B. Fungizide, Insektizide, Pestizide
| C09D 5/14 |
Magnetisierbare oder magnetische Anstrichstoffe oder Lacke
| C09D 5/23 |
Elektrisch leitende Anstrichstoffe
| C09D 5/24 |
Metall
enthaltende Anstrichstoffe
| C09D 5/38 |
Andere Zusatzstoffe in Überzugsmitteln
| C09D 7/40 |
Verwendung von Verbindungen als Antiabsetzmittel in Überzugsmitteln
| C09D 7/45 |
Verwendung von Verbindungen als Antihautbildungsmittel in Überzugsmitteln
| C09D 7/46 |
Verwendung von Verbindungen als Verlaufmittel in Überzugsmitteln
| C09D 7/47 |
Chemische Anstrich- oder Tinten-Entferner mit Abriebstoffen
| C09D 9/02 |
Chemische Anstrich- oder Tinten-Entferner mit oberflächenaktiven Mitteln
| C09D 9/04 |
Pigmentpasten, z.B. zum Zumischen zu Anstrichstoffen
| C09D 17/00 |
Polituren, Poliermittelmischungen
| C09F, C09G |
Elektrisch leitende Klebstoffe
| C09J 9/02 |
Nichtmakromolekulare Zusatzstoffe in Klebstoffen
| C09J 11/02 |
Anorganische Zusatzstoffe in Klebstoffen
| C09J 11/04 |
Organische Zusatzstoffe in Klebstoffen
| C09J 11/06 |
Makromolekulare Zusatzstoffe in Klebstoffen
| C09J 11/08 |
Zusammensetzungen zum Versiegeln oder Abdichten von Verbindungsstellen oder Deckeln
| C09K 3/10 |
Zusammensetzungen zum Verstopfen von Undichtigkeiten
| C09K 3/12 |
Zusammensetzungen für das Bohren von Bohrlöchern
| C09K 8/00 |
Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens
| C09K 17/00 |
Schmiermittelzusammensetzungen
| C10M |
Reinigungsmittelgemische
| C11D |
Künstliche Filamente oder Fasern
| D01F |
Textilbehandlungszusammensetzungen
| D06M, D06N |
Leiter oder Isolatoren
| H01B |
Herstellung von Mikrokapseln oder Mikrohohlkugeln
| B01J 13/02 |
Herstellung von faserverstärktem Granulat
| B29B 9/14 |
Vorbehandlung von Verstärkungs- oder Füllstoffen
| B29B 15/08 |
Lösungs-, Schmier- oder Trennmittel
| B29C 33/56 |
Formgebung von Verbundstoffen, d.h. Kunststoffmaterialien, die Verstärkungen oder Füllstoffe enthalten
| B29C 70/00 |
Reifen, gekennzeichnet durch die chemische Zusammensetzung
| B60C 1/00 |
Stabilisierung von Celluloseestern organischer Säuren
| C08B 3/30 |
Stabilisierung von Celluloseestern anorganischer Säuren
| C08B 5/08 |
Konservieren von Kautschuklatex
| C08C 1/06 |
Chemisches Modifizieren von Kautschuk
| C08C 19/00 |
Polymerisation in Gegenwart von Verarbeitungszusätzen, z.B. Weichmachern, Farbstoffen, Füllstoffen
| C08F 2/44 |
Verfahren zum Weichmachen makromolekularer Stoffe
| C08J 3/18 |
Verfahren zum Einarbeiten von Zusatzstoffen in Polymere, im Allgemeinen
| C08J 3/20 |
Verfahren zum Vernetzen von Makromolekülen, z.B. Vulkanisieren
| C08J 3/24 |
Antioxidantien; Zusammensetzungen zur Verhinderung chemischer Veränderungen
| C09K 15/00 |
Feuerfeste makromolekulare Materialien
| C09K 21/14 |
Wenn in dieser Unterklasse ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Zusatzstoff immer in die letzte geeignete Stelle klassifiziert.
In dieser Unterklasse gilt:
Ammoniumsalze werden in der gleichen Weise wie Metallsalze klassifiziert.
In dieser Unterklasse muss jeder Zusatzstoff einer Mischung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der vorstehenden Anmerkung (2) erfasst wird, aber dessen Verwendung als neu und nicht naheliegend angesehen wird, auch in diese Unterklasse gemäß Anmerkung (1) klassifiziert werden. Der Zusatzstoff kann entweder eine einzelne Verbindung oder selber eine Zusammensetzung sein.
Jeder Zusatzstoff einer Mischung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der vorstehenden Anmerkung (2) oder (3) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in diese Unterklasse gemäß Anmerkung (1) klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Mischungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden.
Acyclisch |
Fehlen einer Ringstruktur.
|
Carbocyclisch |
Vorliegen eines Ringes oder eines Ringsystems, in dem alle Ringglieder Kohlenstoffatome sind.
|
Kondensiert |
Vorliegen von zwei Ringen, die mindestens ein Ringglied gemeinsam besitzen.
|
Heterocyclisch |
Vorliegen eines Ringes oder eines Ringsystems, in dem mindestens ein Ringglied kein Kohlenstoffatom ist.
|
Anorganische Verbindung |
Eine Verbindung, die frei von Kohlenstoffatomen ist und ein nichtmetallisches Element enthält oder
eine Verbindung, die Kohlenstoffatome enthält und eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Die folgenden Verbindungen stellen Ausnahmen von den genannten Kriterien dar und sind als anorganische Verbindungen anzusehen:
Verbindungen, die nur aus Kohlenstoffatomen bestehen (z.B. Fullerene), Cyan, Halogencyan, Cyanamid, Metallcarbide, Phosgen, Thiophosgen, Cyanwasserstoffsäure, Isocyansäure, Isothiocyansäure, Fulminsäure (Knallsäure), unsubstituierte Carbamidsäure, sowie die Salze der vorstehend genannten Säuren, welche den gleichen Einschränkungen bezüglich des Kohlenstoffatoms unterliegen.
|
Makromolekulare Verbindung |
Natürliches oder synthetisches (Co)Polymer oder Harz oder natürlicher oder synthetischer Kautschuk oder Gummi.
|
Metall |
Jedes Element außer Wasserstoff, Kohlenstoff, Halogen (Fluor, Chlor, Brom, Iod und Astat), Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Selen, Tellur, Phosphor, Silicium, Bor und Edelgasen (Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon und Radon).
|
Organische Verbindung |
Eine Verbindung, die mindestens ein Kohlenstoffatom enthält und eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Ausnahmen von den genannten Kriterien sind: Verbindungen, die nur aus Kohlenstoffatomen bestehen (z.B. Fullerene), Cyan, Halogencyan, Cyanamid, Metallcarbide, Phosgen, Thiophosgen, Cyanwasserstoffsäure, Isocyansäure, Isothiocyansäure, Fulminsäure (Knallsäure), unsubstituierte Carbamidsäure, sowie die Salze der vorstehend genannten Säuren; diese Ausnahmen werden zu Klassifikationszwecken als
anorganische Verbindungen
erachtet.
|
Chinon |
Verbindungen, die sich von Verbindungen ableiten, die einen sechsgliedrigen aromatischen Ring enthalten, oder ein System, das einen sechsgliedrigen aromatischen Ring enthält (wobei das System
kondensiert
oder nicht
kondensiert
sein kann), durch Ersatz von zwei oder vier >CH-Gruppen des sechsgliedrigen aromatischen Rings durch >C=O-Gruppen und durch Entfernung von einer bzw. zwei Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen und Anordnung der verbleibenden Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen zu einem Ring oder einem Ringsystem mit alternierenden Doppelbindungen einschließlich der Kohlenstoff-Sauerstoff-Bindungen; das bedeutet, dass Acenaphthenchinon oder Campherchinon nicht als Chinone angesehen werden.
|
Phr |
Teile pro hundert Teile Gummi/Harz
|
|