C07C

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Organische Verbindungen, die in der Regel als Bestandteile nur Kohlenstoff, Wasserstoff, Halogene, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Selen oder Tellur enthalten. Die einzige Ausnahme dieser Bedingung ist, dass die Verbindungen ein Metall enthalten, aber nur als Kation des Salzes einer organischen Säure, eines Alkoholates, eines Phenolates oder Thiolates oder als chelatisierendes Atom. Diese organischen Verbindungen sind acyclisch oder carbocyclisch, oder enthalten sowohl acyclische als auch carbocyclische Einheiten.

Die Herstellung, Behandlung oder Modifizierung der acyclischen oder carbocyclischen organischen Verbindungen dieser Unterklasse durch chemische Methoden (z.B. chemische Reaktionen), durch physikalische Methoden, oder sowohl durch chemische als auch physikalische Methoden, vorausgesetzt, dass das erhaltene Produkt eine Verbindung gemäß der Definition dieser Unterklasse ist.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

In der Klasse C07 wird eine Verbindung, wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, in die letzte geeignete Unterklasse klassifiziert. Zum Beispiel wird ein acyclisches Peptid eher nach C07K als nach C07C klassifiziert.

Die Unterklasse C07C ist eine auf die Funktion der Verbindungen ausgerichtete Klasse und umfasst keine Anwendung oder Verwendung der Verbindungen gemäß der Definition dieser Unterklasse. Für die Einordnung dieser Informationen sind in der IPC andere Klassen vorhanden, zum Beispiel:

Üblicherweise umfasst die Unterklasse C07H und nicht C07C Verbindungen, die Saccharidradikale enthalten, außer bei:

Die Unterklasse C07J umfasst Verbindungen die ein Cyclopenta[a]hydrophenanthren-Gerüst oder eine davon abgeleitete Ringstruktur (z.B. Steroide) enthalten, mit Ausnahme der Secosteroide, bei denen es sich um eine Gruppe von Steroiden handelt, die strukturell durch das Fehlen einer Bindung im Cyclopenta[a]hydrophenanthren-Kern gekennzeichnet sind und von der Unterklasse C07C umfasst werden.

Mehrfachklassifizierung

Die biozide Aktivität oder die Aktivität zum Anlocken von Schädlingen oder zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums chemischer Verbindungen oder Zubereitungen wird ferner in A01P klassifiziert.

Die therapeutische Aktivität chemischer Verbindungen wird ferner in A61P klassifiziert.

Die Verwendungen von kosmetischen oder ähnlichen Zubereitungen werden ferner in A61Q klassifiziert.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Carbaminsäure
C01B 21/12
Fullerene
C01B 32/152
Phosgen
C01B 32/80
Carbide
C01B 32/90
Cyan-Verbindungen, wie Cyanwasserstoffe, Cyan- und Thiocyansäure, Isocyan- und Isothiocyansäure, Dicyan, Cyanamid und Halogencyan
C01C 3/00
Organische makromolekulare Verbindungen wie Polysaccharide, Gummi, Epoxidharze, Styrolpolymere, Acrylamidpolymere und dgl.; deren Herstellung oder chemische Aufarbeitung; Zusammensetzungen auf deren Basis
C08
Herstellung flüssiger Kohlenwasserstoffmischungen undefinierter Zusammensetzung
C10G 2/00
Herstellung von synthetischem Erdgas
C10L 3/06
Herstellung von Seife
C11D
Herstellung von acyclischen oder carbocyclischen organischen Verbindungen unter Verwendung von Enzymen oder Gärungsverfahren
C12P
Elektrolytische oder elektrophoretische Erzeugung von Verbindungen oder Nichtmetallen
C25B 1/00, C25B 3/00, C25B 7/00
Verfahren zur Herstellung von Verbindungen unter gleichzeitiger Erzeugung von Elektrizität
C25B 5/00

Informative Querverweise

Verfahren oder Vorrichtungen zum Granulieren von Stoffen; Calcinieren oder Schmelzen, chemische Verfahren ein Gas oder eine Flüssigkeit enthaltend, Katalysatoren, Kationen- oder Anionenaustausch und Ähnliches
B01J
Verfahren, allgemein, zur Herstellung von Katalysatoren
B01J 37/00
Farbstoffe, Anstrichstoffe, Polituren, Naturharze, Klebstoffe und verschiedene Zusammensetzungen, acyclische oder carbocyclische Verbindungen enthaltend
C09
Flüssige kohlenstoffhaltige Brennstoffe
C10L 1/00
Chemische Bibliotheken nur organische Verbindungen enthaltend
C40B 40/04

Spezielle Klassifizierungsregeln

In dieser Unterklasse wird eine Verbindung oder ein Verfahren zur Herstellung einer Verbindung dieser Unterklasse, wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, in die letzte geeignete Stelle klassifiziert.

Allgemein und bei Fehlen eines gegenteiligen Hinweises (wie bei den Gruppen C07C 59/58, C07C 59/70), werden die Begriffe " acyclisch" und "aliphatisch" zur Beschreibung von Verbindungen verwendet, die keinen Ring besitzen und wenn ein Ring vorhanden ist, wird die Verbindung entsprechend der "Letzte-Stelle-Regel" in eine niedrigere Gruppe innerhalb der entsprechenden Gruppen für cycloaliphatische oder aromatische Verbindungen klassifiziert, sofern eine solche Gruppe vorhanden ist. Wenn eine Verbindung oder eine ganze Gruppe von Verbindungen in tautomeren Formen vorliegt, wird so klassifiziert, als ob diese in der Form vorliegen, die der Reihenfolge nach in die letzte Gruppe jeder geeigneten Stelle der IPC zu klassifizieren ist, sofern die andere Form nicht ausdrücklich weiter oben in der IPC erwähnt ist.

In dieser Unterklasse werden, wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt oder wenn eine entsprechende Einordnung gemäß der "Letzte-Stelle-Regel" eine anderweitige Einordnung vorschreibt, Verbindungen die Carboxyl- oder Thiocarboxylgruppen enthalten, wie die entsprechenden Carboxyl- oder Thiocarboxylsäuren klassifiziert; eine Carboxylgruppe ist ein Kohlenstoffatom mit drei Bindungen und mit nicht mehr als drei Bindungen zu einem Heteroatom, die anders als Stickstoffatome von Nitro- oder Nitrosogruppen wenigstens eine Mehrfachbindung zu dem selben Heteroatom besitzen und eine Thiocarboxylgruppe, bei der es sich um eine Carboxylgruppe mit wenigstens einer Bindung zu einem Schwefelatom handelt, z.B. Amide oder Nitrile von Carbonsäuren werden mit den entsprechenden Säuren klassifiziert.

In dieser Unterklasse wird eine quartäre Ammoniumverbindung, soweit nicht anderweitig vorgesehen oder wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, als Einheit klassifiziert, unter Berücksichtigung aller Substituenten, die an dem quartären Stickstoff gebunden sind, unbeachtlich des salzbildenden Anions. Anders ausgedrückt wird das quartäre Kation als Gesamtheit betrachtet, eine Unterscheidung seiner vier kovalent gebundenen Substituenten wird für Klassifizierungszwecke nicht gemacht.

Allgemeine Verfahren zur Herstellung einer Klasse von Verbindungen, die mehr als einer Hauptgruppe angehören, werden in die Gruppen der verwendeten Verfahren klassifiziert, sofern diese Gruppen existieren. Die hergestellten Verbindungen werden ebenfalls in die Gruppen für die hergestellten Verbindungstypen klassifiziert, falls von Interesse.

Salze einer Verbindung, soweit nicht anderweitig vorgesehen, werden entsprechend den Verbindungen klassifiziert, z.B. Anilinhydrochlorid wird als Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff enthaltende Verbindung klassifiziert (in Gruppe C07C 211/46), Natriummalonat wird als Malonsäure klassifiziert (in Gruppe C07C 55/08), und ein Mercaptid wird als ein Mercaptan klassifiziert. Metallchelate werden in derselben Weise behandelt. In gleicher Weise werden Metallalkoholate und Metallphenolate in die Unterklasse C07C und nicht in die Unterklasse C07F klassifiziert, die Alkoholate in die Gruppen C07C 31/28-C07C 31/32 und die Phenolate wie die entsprechenden Phenole in die Gruppen C07C 39/235 oder C07C 39/44. Salze, Addukte oder Komplexe gebildet aus zwei oder mehr organischen Verbindungen werden entsprechend derjenigen Verbindungen klassifiziert, die die Salze, Addukte oder Komplexe bilden.

Für die Klassifizierung von Verbindungen in die Gruppen C07C 1/00-C07C 71/00 und C07C 401/00-C07C 409/00 gilt:

solange nichts anderes festgelegt oder durch die Unterteilung herleitbar ist, wie in Gruppe C07C 69/00, z.B. Gruppe C07C 69/712.

Für die Einordnung von Verbindungen in die Gruppen C07C 201/00-C07C 395/00, d.h. nachdem die funktionelle Gruppe nach der "Letzte-Stelle-Regel" ermittelt worden ist, gelten folgende Leitlinien:

Glossar

acyclisch

Fehlen einer Ringstruktur.

carbocyclisch

Vorliegen eines Ringes oder eines Ringsystems, in dem alle Ringmitglieder Kohlenstoffatome sind.

verbrückt

Vorliegen von zwei Ringen, die mindestens drei Ringglieder gemeinsam besitzen.

kondensiert

Vorliegen von zwei Ringen, die mindestens ein Ringglied gemeinsam besitzen, z.B. spiro und verbrückt, werden als kondensiert erachtet.

Kondensiertes Ringsystem

Ein Ringsystem, in dem alle Ringe miteinander kondensiert sind; die "Anzahl der Ringe" in einem kondensierten Ringsystem ist gleich der Anzahl der Schnitte, die notwendig sind, um das Ringsystem in eine acyclische Kette zu verwandeln. Ein Schnitt ist das Spalten einer Bindung zwischen zwei Atomen, unbeachtlich dessen ob es sich dabei um eine Einfach- oder Mehrfachbindung handelt.

Organische Verbindung

Verbindung, die eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • mindestens zwei miteinander verbundene Kohlenstoffatome, oder
  • ein Kohlenstoffatom verbunden mit mindestens einem Wasserstoff- oder Halogenatom, oder
  • ein Kohlenstoffatom verbunden mit mindestens einem Stickstoffatom über eine Einfach- oder Doppelbindung.

Ausnahmen von den oben genannten Kriterien sind: Verbindungen die nur aus Kohlenstoffatomen bestehen (z.B. Fullerene etc.), Cyanverbindungen, Halogencyan, Cyanamid, Metallcarbide, Phosgen, Thiophosgen, Cyanwasserstoff, Isocyansäure, Isothiocyansäure, Fulminsäure (Knallsäure), nicht substituierte Carbamidsäure, sowie die Salze der zuvor genannten Säuren; diese Ausnahmen werden zu Klassifizierungszwecken als anorganische Verbindungen erachtet.

Herstellung

Umfasst die Herstellung, Reinigung, Trennung, Stabilisierung oder Verwendung von Zusatzstoffen, soweit keine geeignete Stelle dafür in der Klassifikation vorgesehen ist.

Chinone

Verbindungen, die sich von Verbindungen ableiten, die einen sechsgliedrigen aromatischen Ring enthalten, oder ein System, das einen sechsgliedrigen aromatischen Ring enthält (wobei das System kondensiert oder nicht kondensiert sein kann), durch Ersatz von zwei oder vier >CH-Gruppen des sechsgliedrigen aromatischen Rings durch >C=O-Gruppen und durch Entfernung von einer bzw. zwei Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen und Anordnung der verbleibenden Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen zu einem Ring oder einem Ringsystem mit alternierenden Doppelbindungen einschließlich der Kohlenstoff-Sauerstoff-Bindungen; das bedeutet, dass Acenaphthenchinon oder Campherchinon nicht als Chinone angesehen werden.