Chemische Gesichtspunkte bei der Erzeugung von Rauch oder Nebel.
Erzeugen von Druckgas, z.B. für Sprengpatronen, Startpatronen, Raketen.
Zusammensetzungen für Gasangriffsmittel.
Diese Unterklasse umfasst keine chemischen Verbindungen oder deren Herstellung als solche, welche Gebiete von den Klassen
C01
(Anorganische Chemie),
C07
(Organische Chemie) und
C08
(Organische makromolekulare Verbindungen) abgedeckt werden.
Vorrichtungen zum Erzeugen von Wärme, Rauch oder Nebel in Gärten, Obstgärten oder Wäldern, z.B. zur Verhütung von Frostschäden
| A01G 13/06 |
Als Biozide, als Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen und als Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums verwendete Zusammensetzungen
| A01N, z.B. A01N 25/18 |
Vorrichtungen zur Gaserzeugung
| B01J 7/00 |
Aufblasbare Insassen-Rückhaltesysteme gekennzeichnet durch den Gasgenerator oder die Mittel zur Steuerung des Gasflusses
| B60R 21/26 |
Sprengstoffgemische, die ein Oxidationsmittel enthalten oder Brennstoffe für Raketenmotoren, die zur Reaktion mit einem Oxidationsmittel, außer Luft, vorgesehen sind | C06B |
Brennstoffe, z.B. Erdgas oder synthetisches Erdgas
| C10 |
Raketentriebwerke, d.h. Strahltriebwerke, die die Treibstoffe [Brennstoff und Sauerstoffträger] mit sich führen; Steuerung oder Regelung hierfür
| F02K 9/00 |
Nichtchemische Gesichtspunkte bei der Erzeugung von Verbrennungsprodukten hohen Druckes oder hoher Geschwindigkeit
| F23R |
Nebelgranaten-Werfer
| F42B 5/155 |
Geschosse, Flugkörper oder Minen mit Rauchsatz
| F42B 12/48 |