C05D

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Stoffe, die sich auf das Pflanzenwachstum lediglich durch Zufuhr von Nährstoffen, die für das normale Wachstum erforderlich sind, auswirken, oder Stoffe, die verwendet werden, um Mineraldefizite in Pflanzen zu verhindern oder zu beheben, wie nachfolgend aufgelistet:

Die Herstellung, Behandlung oder Umwandlung aller oben genannten Stoffe: z.B. durch chemische Mittel (z.B. Zusatz von Stabilisatoren oder Konservierungsmitteln), physikalische Mittel (z.B. Bestrahlung, Aufkonzentrierung, Reinigung, Auftrennung) oder eine Kombination sowohl chemischer als auch physikalischer Mittel, mit der Maßgabe, dass das erhaltene Produkt zur Klassifizierung in dieser Unterklasse vorgesehen ist.

Verfahren zur Herstellung anorganischer oder Kohlendioxid erzeugender Düngemittel, die von dieser Unterklasse umfasst sind, allgemein.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Im Gegensatz zu Düngemitteln, ( C05) sind Wachstumsregulatoren (Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums, A01N) solche Stoffe, die eine Pflanze durch chemische Modifizierung des Pflanzenmetabolismus verändern, zum Beispiel Auxine.

Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens werden nach Gruppe C09K 17/00 klassifiziert; Gruppe C09K 17/00 umfasst auch Mischungen aus Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens mit Düngemitteln, bei denen die betreffende Zusammensetzung durch die den Boden konditionierenden oder stabilisierenden Eigenschaften gekennzeichnet ist.

Mischungen aus Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens mit Düngemitteln, bei denen die betreffende Zusammensetzung durch die Düngewirkung gekennzeichnet ist, werden nach Unterklasse C05G klassifiziert.

Während das Sachgebiet von Unterklasse C05D anorganische nicht von den Unterklassen C05B und C05C umfasste Düngemittel, als solche umfasst, umfasst Gruppe A01C 3/00 Verfahren zum Behandeln von Dung und das Düngen mit Dung als solche, und Gruppe A01C 21/00 umfasst Düngeverfahren als solche.

Vorrichtungen zur Herstellung von Düngemitteln können in jene Gebiete von Klasse C05 klassifiziert werden, welche für solche Vorrichtungen bestimmt sind, z.B. in Gruppe C05B 1/10 – Vorrichtungen für die Herstellung von Superphosphaten. Ansonsten sollten individuelle Vorrichtungen in dem relevanten IPC-Gebiet klassifiziert werden, z.B. in Gruppe F26B 17/00.

Querverweise

Nichteinschränkende Querverweise aus einer Reststelle

Phosphatische Düngemittel
C05B
Stickstoffhaltige Düngemittel
C05C

Informative Querverweise

Eggen mit Vorrichtungen zum Verteilen von Dünger
A01B 25/00
Düngemittelverteiler
A01C 15/00
Mähmaschinen kombiniert mit Verteilerapparaten, z.B. für Düngemittel
A01D 43/14
Gartenbau; Anbau von Gemüse, Blumen, Reis, Obst, Wein, Hopfen oder Seetang; Forstwirtschaft; Bewässern
A01G
Wurzelspeiser; Einführen von Nährstoffen in die Wurzeln
A01G 29/00
Verfahren oder Vorrichtungen zum Granulieren von Stoffen allgemein
B01J 2/00
Kalium enthaltende anorganische Verbindungen
C01D
Magnesium enthaltende anorganische Verbindungen
C01F 5/00
Calcium enthaltende anorganische Verbindungen
C01F 11/00
Kalk, Magnesia oder Dolomit und Gesichtspunkte der Verarbeitung
C04B 2/00
Behandlung von geschmolzener Schlacke
C04B 5/00
Organische, nicht von den Unterklassen C05B, C05C umfasste Düngemittel, z.B. Düngemittel aus Abfall oder Müll
C05F
Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens
C09K 17/00

Spezielle Klassifizierungsregeln

Anmerkung:

1. Ein Bestandteil einer Düngemittelmischung oder ein einzelnes Düngemittel, das mehr als ein chemisches Element enthält, auf dem die Einteilung in Unterklassen aufbaut, wird nur in die erste geeignete Unterklasse klassifiziert. So wird ein Nitrophosphat oder ein ammonisiertes Superphosphat in Unterklasse C05B, aber nicht in Unterklasse C05C klassifiziert, Magnesiumphosphat wird in Unterklasse C05B, aber nicht in Unterklasse C05D, und Calciumcyanamid in Unterklasse C05C, aber nicht in Unterklasse C05D klassifiziert.

2. Jeder Bestandteil einer Mischung, der als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch zusätzlich zu Anmerkung (1) klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche nach Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden.

Glossar

Düngemittel (Dünger)

natürlicher oder künstlicher Stoff mit einem Gehalt der chemischen Elemente, die das Wachstum und den Ertrag von Pflanzen verbessern.

Anorganische Verbindung

(aus dem Glossar für C01B, C01C und C01G übernommen)

eine Verbindung ohne Kohlenstoffatom und ein nichtmetallisches Element enthaltend oder

eine Verbindung mit einem Kohlenstoffatom und welche eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • die Verbindung darf kein Kohlenstoffatom enthalten, das eine direkte Bindung zu einem anderen Kohlenstoffatom aufweist, oder
  • die Verbindung darf keine direkte Bindung zwischen einem Kohlenstoffatom und einem Halogenatom oder Wasserstoffatom aufweisen, oder
  • die Verbindung darf keine direkte Bindung zwischen einem Kohlenstoffatom und einem Stickstoffatom über eine Einfach- oder Doppelbindung aufweisen.

Die folgenden Verbindungen stellen Ausnahmen zu dem oben Genannten dar und sind als anorganische Verbindungen anzusehen: Verbindungen, welche nur aus Kohlenstoffatomen bestehen (z. B. Fullerene), Cyan, Cyanhalogenide, Cyanamid, Phosgen, Thiophosgen, Cyanwasserstoffsäure, Isocyansäure, Isothiocyansäure, Fulminsäure (Knallsäure), unsubstituierte Carbaminsäure und Salze der vorher genannten Säuren, welche dieselben Einschränkungen bezüglich des Kohlenstoffatoms besitzen.