Stickstoffhaltige Düngemittel.
Stoffe, die sich auf das Pflanzenwachstum lediglich durch Zufuhr von Nährstoffen, die für das normale Wachstum erforderlich sind, auswirken, oder Stoffe, die verwendet werden, um Mineraldefizite in Pflanzen zu verhindern oder zu beheben, wie nachfolgend aufgelistet.
Ammoniumnitrat- Düngemittel;
Granulieren, Pelletisieren, Stabilisieren und Färben davon.
Düngemittel,
die andere Ammoniumsalze oder Ammoniak selbst enthalten, z.B. Gaswasser.
Düngemittel,
die andere Nitrate enthalten, z.B. Natrium, Kalium- oder Calciumnitrat.
Düngemittel,
die Calcium- oder andere Cyanamide enthalten; Granulieren, Pelletisieren, Entgasen, Hydratisieren, Härten, Stabilisieren und Einölen davon.
Düngemittel,
die Harnstoff oder Harnstoffverbindungen enthalten.
Andere
stickstoffhaltige Düngemittel
Mischungen aus stickstoffhaltigen
Düngemitteln, die von mehr als einer der Gruppen
C05C 1/00 - C05C 11/00 umfasst sind.
Die Herstellung, Behandlung oder Umwandlung aller oben genannten Stoffe: z.B. durch chemische Mittel (z.B. Zusatz von Stabilisatoren oder Konservierungsmitteln), physikalische Mittel (z.B. Bestrahlung, Aufkonzentrierung, Reinigung, Auftrennung) oder eine Kombination sowohl chemischer als auch physikalischer Mittel, mit der Maßgabe, dass das erhaltene Produkt zur Klassifizierung in dieser Unterklasse vorgesehen ist.
Verfahren zur Herstellung stickstoffhaltiger
Düngemittel
allgemein.
Im Gegensatz zu
Düngemitteln
( C05)
sind Wachstumsregulatoren (Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums, A01N) solche Stoffe, die eine Pflanze durch chemische Modifizierung des Pflanzenmetabolismus verändern, zum Beispiel Auxine.
Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens werden nach C09K 17/00
klassifiziert; C09K 17/00
umfasst auch Mischungen aus Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens mit
Düngemitteln,
bei denen die betreffende Zusammensetzung durch die den Boden konditionierenden oder stabilisierenden Eigenschaften gekennzeichnet ist.
Mischungen aus Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens mit
Düngemitteln,
bei denen die betreffende Zusammensetzung durch die Düngewirkung gekennzeichnet ist, werden nach
C05G klassifiziert.
Während das Sachgebiet von
C05C stickstoffhaltige Düngemittel
als solche umfasst, umfasst
A01C 3/00 Verfahren zum Behandeln von Dung und das Düngen mit Dung als solche, und A01C 21/00
umfasst Düngeverfahren als solche.
Vorrichtungen zur Herstellung von
Düngemitteln
können in jene Gebiete von
C05
klassifiziert werden, welche für solche Vorrichtungen bestimmt sind, z.B. C05B 1/10 – Vorrichtungen für die Herstellung von Superphosphaten. Ansonsten sollten individuelle Vorrichtungen in dem relevanten IPC-Gebiet klassifiziert werden, z.B. F26B 17/00.
Phosphatische
Düngemittel | C05B |
Anorganische, nicht von den Unterklassen
C05B, C05C umfasste
Düngemittel;
Kohlendioxid erzeugende
Düngemittel | C05D |
Organische, nicht von den Unterklassen
C05B, C05C
umfasste
Düngemittel,
z.B.
Düngemittel
aus Abfall oder Müll | C05F |
Eggen mit Vorrichtungen zum Verteilen von
Dünger | A01B 25/00 |
Düngemittelverteiler | A01C 15/00 |
Mähmaschinen kombiniert mit Verteilerapparaten, z.B. für
Düngemittel | A01D 43/14 |
Gartenbau; Anbau von Gemüse, Blumen, Reis, Obst, Wein, Hopfen oder Seetang; Forstwirtschaft; Bewässern | A01G |
Wurzelspeiser; Einführen von Nährstoffen in die Wurzeln | A01G 29/00 |
Verfahren oder Vorrichtungen zum Granulieren von Stoffen allgemein | B01J 2/00 |
Stickstoff, dessen Verbindungen | C01B 21/00 |
Ammoniak; Cyan; deren Verbindungen | C01C |
Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens | C09K 17/00 |
Anmerkung
1. Ein Bestandteil einer Düngemittelmischung oder ein einzelnes
Düngemittel,
das mehr als ein chemisches Element enthält, auf dem die Einteilung in Unterklassen aufbaut, wird nur in die erste geeignete Unterklasse klassifiziert. So wird ein Nitrophosphat oder ein ammonisiertes Superphosphat in
C05B, aber nicht in C05C klassifiziert, Magnesiumphosphat wird in C05B aber nicht in C05D, und Calciumcyanamid in C05C, aber nicht in C05D klassifiziert.
2. Jeder Bestandteil einer Mischung, der als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch zusätzlich zu Anmerkung (1) klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche nach Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden.
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