C04B 30/02

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Kunststeinzusammensetzungen, welche Fasern, aber kein Bindemittel enthalten. Obwohl zwischen den ineinander verflochtenen Fasern Hohlräume auftreten können, werden diese Zusammensetzungen nicht als porös im Sinne der Hauptgruppe C04B 38/00 angesehen.