C02F 11/14

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Entwässern, Trocknen oder Eindicken von Schlamm durch den Zusatz chemischer Agentien, z.B. Flockungsmittel, die vor oder während des Entwässerungsprozesses zugesetzt werden.

Spezielle Klassifizierungsregeln

Innerhalb der Gruppen C02F 11/14-C02F 11/148 sollten, wenn anorganische und organische Substanzen unabhängig voneinander in verschiedenen Prozessschritten zugesetzt werden, die Untergruppen C02F 11/143 und C02F 11/147 benutzt werden. Wenn anorganische und organische Substanzen im selben Prozessschritt zugesetzt werden, sollte die Gruppe C02F 11/148 benutzt werden.