Steife oder halbsteife Behältnisse
allgemein (z.B.
Behältnisse,
gebildet durch Falten oder Aufrichten eines oder mehrerer
Zuschnitte
steifen
Papiers)
um vorübergehend Güter oder Stoffe während der Lagerung oder des Transports aufzunehmen, wobei beabsichtigt ist, die Güter oder Werkstoffe aus den
Behältnissen
für den ihnen zugedachten Zweck zu entnehmen.
Bauliche Einzelheiten und Ausstattungen für
steife oder halbsteife Behältnisse (z.B. Auskleidungen, Unterteilungen, Sichtfenster, Griffe, Einrichtungen für das ineinander oder aufeinander Stapeln), die nicht anderweitig klassifizierbar sind.
Flexible Behältnisse
allgemein (z.B. Säcke, Beutel, verformbare Zahnpastatuben), um vorübergehend Güter oder Werkstoffe während der Lagerung oder des Transports aufzunehmen, wobei beabsichtigt ist, die Güter oder Werkstoffe aus den
Behältnissen
für den ihnen zugedachten Zweck zu entnehmen.
Bauliche Einzelheiten und Ausstattungen für
flexible Behältnisse,
die nicht anderweitig klassifizierbar sind.
Vorrichtungen oder Anordnungen zum Verschließen von Zugangsöffnungen von biegsamen,
steifen oder halbsteifen Behältnissen
um das Austreten der darin aufgenommenen Güter oder Stoffe zu verhindern (z.B. Kappen, Kronenverschlüsse, Folien- oder Papierabdeckungen, Deckel oder Scheiben).
Bauliche Einzelheiten von Zugangsöffnungen an biegsamen,
steifen oder halbsteifen Behältnissen,
die besonders ausgebildet oder durch ihre Form gekennzeichnet sind, um mit Verschlussvorrichtungen oder deren Ausbildungen zusammenzuwirken (z.B. Schraubgewinde an einer Öffnung).
Mittel zum Sichern der vorstehenden Verschlussvorrichtungen, Füll- und Entleervorrichtungen, Anordnungen, die ein Wiederbefüllen von
Behältnissen
verhindern (z.B. durch Manipulieren oder Hinzufügen von unerwünschten oder giftigen Stoffen), Mittel, um einem unbefugten Öffnen entgegenzuwirken (z.B. kindersichere Verschlüsse) und andere Einzelheiten.
Arten oder Typen von
Verpackungselementen,
z.B. Innenrahmen oder außen angebrachte Rahmen, Gurte zum Bündeln, Hüllen etc.
Arten oder Typen von
Verpackungen,
z.B. Bündel, Ballen, auf Karten, Platten oder Bahnen befestigte oder (teilweise) in Streifen, Platten,
Zuschnitten,
Röhren oder Bahnen aus biegsamem Bogenmaterial eingeschlossene Artikel und
Verpackungen,
die durch Einschließen von Gegenständen oder Materialien in vorgeformte
Behältnisse
gebildet sind.
Behältnisse,
Verpackungselemente
oder Packungen von speziellem Typ oder Form oder besonders ausgebildet für Organismen oder für Gegenstände oder Materialien, die spezielle Transport- oder Lagerungsprobleme oder Probleme bei der Ausgabe des Inhalts aufweisen, z.B. für zerbrechliche Materialien, Lagern unter Vakuum oder unter Überdruck, Verhindern einer Verschlechterung oder eines Verderbs des Inhalts.
Behältnisse,
die besonders für spezielle Gegenstände oder Materialien ausgebildet sind, z.B. für Reifen, Zigaretten, Spaghetti, Eier, optische Geräte, Ziegelsteine, Tonbandkassetten, Süßigkeiten, sehr große Rollen, Maschinen oder Kraftmaschinen, Speiseeis, Gifte oder korrosive Chemikalien.
Großbehälter,
z.B. nach ISO-Norm (siehe Glossar), insbesondere zum Aufbewahren von Groß-Gebinden oder zum Frachttransport.
Behältnisse,
Verpackungselemente,
oder
Verpackungen
mit Hilfsmitteln oder einer Vorrichtung zur Schaustellung von Gegenständen oder Materialien.
Verfahren der Verpackung, die vollständig durch die Form der hergestellten Verpackung oder die Form des verwendeten Behälters oder Verpackungselements gekennzeichnet sind.
Konstruktionsmerkmale von faltbaren oder aufrichtbaren Behältern oder Hüllenzuschnitten, einschließlich Behältern oder Hüllen, die durch Falten oder Aufrichten solcher Zuschnitte gebildet sind.
Diese Unterklasse soll so umfassend wie möglich sein. Allerdings werden Sachverhalte, welche nicht in
B65D
klassifiziert werden, in dem unteren Abschnitt "Spezielle Klassifizierungsregeln" dargelegt.
Es gibt eine gewisse Nähe zwischen dieser Unterklasse und der Unterklasse
B65B,
welche Maschinen, Geräte, Vorrichtungen oder Verfahren zum Verpacken von Gegenständen oder Materialien umfasst. Diese Unterklasse
( B65D)
umfasst Verpackungsverfahren, die ausschließlich durch die Form der produzierten
Verpackung
oder durch die Form des verwendeten
Behältnisses
oder des verwendeten
Verpackungselements
gekennzeichnet sind, im Unterschied zu den Arbeitsweisen oder den eingesetzten Vorrichtungen, die von der Unterklasse
B65B
umfasst sind.
Es gibt auch eine gewisse Nähe zwischen dieser Unterklasse und den Unterklassen
B67B,
B67C
und
B67D.
B67B
umfasst Verfahren oder Vorrichtungen zum Anbringen von Verschlussteilen an Flaschen, Krügen oder ähnlichen
Behältern
oder zum Öffnen von geschlossenen
Behältern;
sie umfasst auch das Sichern von Flaschenverschlüssen mit Draht oder das Anbringen von Schutz- oder Zierabdeckungen auf Verschlüssen, während diese Unterklasse
( B65D)
die Verschlüsse selbst umfasst.
B67C
umfasst Verfahren oder Vorrichtungen zum Füllen oder Entleeren von Flaschen oder anderen
Behältnissen,
während diese Unterklasse
( B65D)
die Ausgestaltung von
Behältnissen
oder von Verschlüssen zum Füllen oder Entleeren umfasst.
B67D
umfasst Verfahren oder Vorrichtungen zum Ausschenken, Abgeben oder Überleiten von Flüssigkeiten aus
Behältnissen,
während diese Unterklasse
( B65D)
Ausgestaltungen von
Behältnissen
oder von Verschlüssen umfasst, die solch ein Ausschenken, Abgeben oder Überleiten ermöglichen.
Dies ist nicht von dieser Unterklasse umfasst. Zu verweisen ist auf Unterklassen, die sich mit dem Bearbeiten des betreffenden Materials befassen (z.B. Klasse
B29) oder auf die Unterklasse
B31B
hinsichtlich des Formens von faltbaren oder aufrichtbaren
Zuschnitten.
Während funktionsorientierte Gesichtspunkte von
Behältnissen
oder
Verpackungen
von der Unterklasse
B65D
umfasst werden, ist es ohne weiteres erkennbar, dass verschiedene anwendungsorientierte Gesichtspunkte von
Behältnissen
oder
Verpackungen
in andere Stellen in diesem Schema klassifiziert werden können. Die Abschnitte 85-87 des Handbuches zur IPC sollen bei der Entscheidung helfen, ob eine Erfindung in der Funktion der offenbarten technischen Sachverhalte liegt oder in der Art und Weise, wie sie angewendet wird.
Für eine nicht vollständige Liste von möglichen Klassifikationsstellen, bei denen
Behältnisse
außerhalb von
B65D
klassifiziert werden, wird der Leser auf den unten anschließenden Abschnitt "Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen" verwiesen.
Behälter
besonders ausgebildet für den Molkereigebrauch
| A01J |
Behälter
für lebende Fische oder für das Angeln
| A01K |
Zündholzschachteln, Behälter für Zigarren, Zigaretten oder Zigarettenpapier
| A24F |
Tragbare
Behälter
für persönliche Gegenstände, z.B. Geldbehälter, Gepäck, von Hand getragene Taschen
| A45C |
Behälter
oder
Zubehör
besonders ausgebildet für die Handhabung von Erzeugnissen für die Körperpflege oder kosmetischen Erzeugnissen
| A45D |
Reise- oder Campingausrüstungsgegenstände; Rucksäcke oder Tornister, die am Körper getragen werden
| A45F |
Behälter
für die Haushalts- oder Tafelausstattung
| A47G |
Küchenbehälter
| A47J |
Handhaben von Flüssigkeiten
| B67 |
Speichern von Gasen oder Flüssigkeiten
| F17 |
Flüssigkeitssprühvorrichtungen; Düsen oder Ausflusstüllen
| B05B |
Herstellen von Verschlüssen aus Metallblech
| B21D 51/44 |
Anbringen von Etiketten
| B65C 3/06 |
Diese Unterklasse schließt nur
Behältnisse
oder
Verpackungen
aus, die ihrer Art nach eindeutig auf nur eine einzige andere Unterklasse begrenzt sind, in welche sie auch klassifiziert werden.
In dieser Unterklasse umfassen die Gruppen
B65D 5/00, B65D 27/00, B65D 30/00 oder B65D 65/00
sowohl Konstruktionsmerkmale von faltbaren oder aufrichtbaren
Behältnissen
oder Hüllenzuschnitten als auch
Behältnisse
oder Hüllen, die durch Falten oder Aufrichten solcher
Zuschnitte
geformt werden.
Behälter,
Verpackungselemente oder Verpackungen,
die in die Gruppe
B65D 85/00
klassifiziert sind, werden ebenfalls entsprechend ihrer konstruktiven oder funktionalen Merkmale klassifiziert, wenn solche Merkmale von Interesse sind.
Die Unversehrtheit anzeigende Mittel für
Behältnisse
oder Verschlüsse sind den Gruppen entsprechend der Art der
Behältnisse
oder der Verschlüsse eingeordnet, z.B.
B65D 5/43, B65D 5/54, B65D 17/00, B65D 27/30, B65D 27/34, B65D 33/34, B65D 41/32, B65D 47/36, B65D 49/12, B65D 51/20, B65D 55/06.
Zubehör |
Bezüglich des Worts "Zubehör" im Titel der Unterklasse
B65D
sind hier Befestigungen oder Verstärkungen gemeint, die mit dem
Behältnis
verbunden sind, um einen bestimmten Zweck im Verhältnis zu der Funktion des
Behältnisses
zu erfüllen. |
Zuschnitt |
Jegliches Blatt
Papier
oder anderes ebenes Material, das vorgeformt, geschnitten, ausgestanzt ist, Löcher oder Schlitze hat, zur Bildung von Faltlinien perforiert/geschlitzt ist oder anderweitig verändert ist, so dass es anschließend in eine vorgegebene Form gefaltet oder aufgerichtet werden kann, um ein
Behältnis
wie eine Schachtel zu bilden. Zuschnitte sind häufig Zwischenprodukte eines Herstellungsprozesses, bei denen weitere Zusammenbauschritte nötig sind (z.B. Kleben der Ecken einer Schachtel), damit sie ein eigentliches
Behältnis
bilden. Allerdings umfasst dieser Begriff auch Zuschnitte, bei denen nur manuelle Eingriffe erforderlich sind um ein
Behältnis
aufzurichten oder flachzulegen, was normalerweise zum Platz sparenden Lagern des
Behältnisses
durchgeführt wird (z.B. Falten von Umzugskartons).
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Behältnis |
Eine Anordnung, die eine ihren Inhalt einschließende Barriere umfasst.
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Flexible Behältnisse |
Diese umfassen:
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Großbehälter | Behälter
von etwa der Größe, welche im Frachtverkehr [Containerverkehr] verwendet werden, auch bezeichnet als Fracht-, Schüttgutlager-, Transport- oder "ISO-" (Internationaler Normenausschuss)
Behälter
oder noch größere
Behälter.
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Verpackungen |
Diese umfassen:
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Verpackungselemente |
Diese umfassen:
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Papier |
Bezüglich dieser Unterklasse umfasst dieser Begriff Materialien wie Pappe, Kunststofffolien, Schichtstoffe oder Metallfolien, die in einer dem Papier ähnlichen Art verarbeitet sind.
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Steife oder halb-steife Behältnisse |
Diese umfassen:
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