B64U 60/60

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Rollkäfige, d.h. frei rollende Rahmen, die das unbemannte Luftfahrzeug [UAV] zumindest teilweise umgeben und mit diesem durch mindestens ein Drehgelenk verbunden sind. Unbemannte Luftfahrzeuge [UAVs] mit Rollkäfigen können sich im Flug und am Boden bewegen.

Erläuterndes Beispiel für an dieser Stelle klassifizierte Sachverhalte:

Bildreferenz:B64U0060600000_0