B62M 9/133

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Vordere Kettenschaltvorrichtungen (Umwerfer) zur seitlichen Verschiebung der Kette ohne Eingriffe des Fahrers. Automatische Kontrolle der Bewegung der Kettenführung (Kettenleitstück) in Übereinstimmung mit voreingestellten Parametern, z.B. Kurbelgeschwindigkeit oder Pedaldruck.