B62M 9/128

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Vorrichtungen, die nicht eigentlicher Bestandteil der Schaltvorrichtung (Schaltwerk), jedoch für einen bestimmten Zweck in Verbindung mit der Schaltvorrichtung (Schaltwerk) vorgesehen sind, z.B. die Schutzeinrichtung des hinteren Umwerfers (Schaltwerks).