B62M 9/123

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Hintere Kettenschaltvorrichtungen (Schaltwerke) zur seitlichen Verschiebung der Kette ohne Eingriffe des Fahrers. Automatische Kontrolle der Bewegung der Kettenführung in Übereinstimmung mit voreingestellten Parametern, z.B. Kurbelgeschwindigkeit oder Pedalkraft.