B62M 6/80

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Zusätzliche Anordnungen oder Zubehör, z.B. Batterien oder Brennstoffzellen zur Versorgung des Elektromotors. Vorrichtungen besonders ausgebildet für die Anwendung an einem kraftunterstützten Fahrrad, z.B. Kühlsysteme, besonders ausgebildet für den Hilfselektromotor. Diese Untergruppe behandelt des Weiteren die Lage und Anordnung des Zubehörs am Fahrrad.