B62M 6/50

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Mess- oder Erfassungsvorrichtungen besonders ausgebildet für die Anwendung an Fahrrädern zur Messung und Ermittlung von Steuer- oder Regelparametern, z.B. Pedalkraft, Drehmoment, Geschwindigkeit oder Bremskraft, insbesondere die Anordnung oder die spezifische Anbringung am Fahrrad betreffen.