B62M 6/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Vom Fahrer angetriebene Fahrräder, z.B. Zweiräder, Dreiräder mit zusätzlicher Kraftquelle;

Gegenstände betreffend den Einsatz zusätzlicher Kraftquellen bei vom Fahrer angetriebenen Fahrrädern;

Vom Fahrer angetriebene Fahrräder mit zusätzlicher Quelle der Antriebskraft anders als Brennkraftmaschine oder Elektromotor.

Querverweise

Informative Querverweise

Motorräder gekennzeichnet durch die Lage des Motors oder der Antriebsmaschine
B62M 7/00
Fahrräder oder Dreiräder mit zusätzlicher Kraftquelle auf einer mit Rad versehenen Zusatzeinheit
B62M 7/14
Kraftübertragungen, gekennzeichnet durch die Verwendung von Reibrollen, die auf den Umfang des Laufrades einwirken
B62M 13/00
Kraftübertragung gekennzeichnet durch zwei oder mehr ungleichartige Kraftquellen, z.B. Kraftübertragungen für Hybridfahrräder oder -motorräder
B62M 23/02
Rollstühle
A61G 5/00
Fahrräder oder Motorräder mit mehr als zwei Fahrzeugrädern, z.B. Dreiräder
B62K 5/00
Merkmale betreffend Motor oder motorgetriebene Fahrräder, z.B. Lenkgabeln oder damit verbundene Lenkstangenbauarten
B62K 11/00

Spezielle Klassifizierungsregeln

Wenn in dieser Gruppe ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird in jeder Hierarchieebene in die erste geeignete Stelle klassifiziert.