Vom Fahrer angetriebene Fahrräder, z.B. Zweiräder, Dreiräder mit zusätzlicher Kraftquelle;
Gegenstände betreffend den Einsatz zusätzlicher Kraftquellen bei vom Fahrer angetriebenen Fahrrädern;
Vom Fahrer angetriebene Fahrräder mit zusätzlicher Quelle der Antriebskraft anders als Brennkraftmaschine oder Elektromotor.
Motorräder gekennzeichnet durch die Lage des Motors oder der Antriebsmaschine
| B62M 7/00 |
Fahrräder oder Dreiräder mit zusätzlicher Kraftquelle auf einer mit Rad versehenen Zusatzeinheit
| B62M 7/14 |
Kraftübertragungen, gekennzeichnet durch die Verwendung von Reibrollen, die auf den Umfang des Laufrades einwirken
| B62M 13/00 |
Kraftübertragung gekennzeichnet durch zwei oder mehr ungleichartige Kraftquellen, z.B. Kraftübertragungen für Hybridfahrräder oder -motorräder
| B62M 23/02 |
Rollstühle
| A61G 5/00 |
Fahrräder oder Motorräder mit mehr als zwei Fahrzeugrädern, z.B. Dreiräder
| B62K 5/00 |
Merkmale betreffend Motor oder motorgetriebene Fahrräder, z.B. Lenkgabeln oder damit verbundene Lenkstangenbauarten
| B62K 11/00 |
Wenn in dieser Gruppe ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird in jeder Hierarchieebene in die erste geeignete Stelle klassifiziert.