B62M 1/30

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Antrieb von Radfahrzeugen durch den Fahrer mit Pedalen, die im Wesentlichen einer Hubbewegung folgen und durch Zwischenzahnräder (z. B. zur Geschwindigkeitsreduktion) mit der Tretlagerwelle oder dem Antriebsrad verbunden sind.

Bildreferenz:B62M0001300000_0