B60V 1/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Fahrzeuge dieser Hauptgruppe sind besonders ausgebildet oder besonders angepasst, um gänzlich während der Bewegung über eine Oberfläche (z.B. Wasser, Erdboden, Geschoßflächen, Schienen, Straßen, Gehwege, Landebahnen) von einem dünnen Gaspolster oder gasförmigen Stoff (z.B. Luft) getragen zu werden.

Teile der vorstehend genannten Fahrzeuge haben Struktureigenschaften, die ihren Einsatz auf einem dünnen Gaspolster oder einem gasförmigen Stoff beschränken.

Teile von anderen Arten von Fahrzeugen, die während der Bewegung wenigstens ein Teil der Zeit von einem dünnen Gaspolster oder gasförmigen Stoff getragen werden, wenn die Teile hierfür geeignet sind.

Die Fahrzeuge sind so gebaut, dass

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge gebräuchlicher Art mit Ausbildungen oder Abänderungen für den Luftkissenbetrieb
B60V 3/00