B60L 53/10

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Laden von Batterien, die speziell für den Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen geeignet sind, gekennzeichnet durch die Art der Energieübertragung zwischen Ladestation und Fahrzeug.

Die zum oder vom Fahrzeug übertragene Energie wird nicht für den sofortigen Antrieb, sondern zum Herstellen eines Ladezustands verwendet. Das Fahrzeug ist normalerweise stationär oder zumindest in Bezug auf die Ladestation stationär.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Elektrische Antriebe für Fahrzeuge unter Verwendung von Antriebsenergie, die von Batterien in Kombination mit einer äußeren Energiezufuhr geliefert wird, werden von B60L 50/53 abgedeckt.

Elektrische Antriebe von Fahrzeugen mit äußerer Energiezufuhr zum Fahrzeug werden durch B60L 9/00 abgedeckt.