Verfahren und Vorrichtungen, die charakteristisch sind für die Herstellung von besonderen Gegenständen aus Kunststoff oder aus Stoffen in plastischem Zustand. Die besonderen Gegenstände können definiert werden:
Wie in der ganzen Klasse B29, umfasst diese Unterklasse nicht die Verarbeitung von Kunststoffbahnen analog der Verarbeitung von Papier, welche durch die Klasse B31 umfasst wird.
B29D umfasst die Herstellung von Kunststoffen oder kunststoffartigen Gegenständen. Diese Unterklasse wird oft mit folgenden Bereichen verbunden:
Herstellen von Granulat | B29B 9/00 |
Herstellen von Vorformlingen | B29B 11/00 |
Herstellung von Schichten mit parallelen faserförmigen Verstärkungen mit definierten oder unbegrenzten Längen | B29C 70/20 |
Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern | B60C 29/00 |
Kunststoffkragen | A41B 3/16 |
Plastiksitze oder deckel für Klosetts jeder Art | A47K 13/02 |
Herstellen von Ringen aus Draht | B21F 37/00 |
Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren von optischen Bauteilen | B24B |
Konditionieren oder physikalische Behandlung der zu formenden Massen | B29B 13/00 |
Vorbehandeln der zu formenden Massen, z.B. von Verstärkungs- oder Füllstoffen oder Einlagen | B29B 15/00 |
Erwärmen oder Aushärten, z.B. Vernetzen oder Formen von Kunststoffen; Vorrichtungen hierfür, z.B. für das Vulkanisieren | B29C 35/02 |
Verfahren oder Vorrichtungen für die Herstellung von Schichtkörpern; Bearbeitung von Schichten oder Schichtkörpern | B32B 37/00 - B32B 41/00 |
Mittel zum Halten von Rädern oder Teilen davon zum Montieren, Halten oder Zusammenbauen von Rädern | B60B 30/00 |
Bauarten von Reifenarten oder Teile davon | B60C |
Durch Flüssigkeiten oder plastische Materialien geformte Dichtungen | B65D 53/00 |
Gewebe, Webverfahren und Webmaschinen | D03D |
Herstellen von Netzen durch Knüpfen von fadenförmigem Material, Herstellen geknüpfter Teppiche oder Tapisserien und Knüpfen, soweit nicht anderweitig vorgesehen | D04G |
Schutzhelme oder Kopfschilde aus Kunststoff | F41H 1/08 |
Treibriemen aus Kunststoff mit durch Kunststoff verbundenen Verstärkungen | F16G 1/16 |
Keilriemen aus Kunststoff mit durch Kunststoff verbundenen Verstärkungen | F16G 5/14 |
Prüfen der Reifen von Radfahrzeugen | G01M 17/02 |
Optische Elemente, Systeme oder Geräte | G02B |
Brillen, Sonnenbrillen oder Schutzbrillen, soweit sie die gleichen Merkmale wie Brillen haben und Kontaktlinsen | G02C |
Kunststofflager für Groß- und Kleinuhren | G04B 31/016 |
Informationsspeicherung mit Relativbewegung zwischen Aufzeichnungsträger und Wandler, wobei der Wandler direkt Modulationen in der aufgezeichneten Spur herstellt oder von den Modulationen direkt angesteuert wird | G11B |
Die Verarbeitung von Kunststoffen wird, soweit wie möglich, primär nach den einzelnen zu verwendeten Formgebungsverfahren klassifiziert, z.B. in die Unterklasse B29C;
Die Klassifizierung entsprechend der Herstellung von besonderen Gegenständen in die Unterklasse B29D ist beschränkt auf:
Erzeugnisse an sich werden nicht in diese Klasse klassifiziert. Wenn ein Erzeugnis jedoch durch die Art und Weise seiner Herstellung gekennzeichnet ist und nicht durch seine Struktur oder Zusammensetzung, sollte das Herstellungsverfahren in diese Klasse klassifiziert werden;
In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse B29K hinzuzufügen.