B29C 64/386

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Aspekte der Datenverarbeitung in Bezug auf ein in einem additiven Fertigungsverfahren herzustellendes Objekt, das besonders für die Fertigung mit Kunststoffen oder Materialien im plastischen Zustand angepasst ist, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Zusammenführen von Daten aus unterschiedlichen Quellen zur Erstellung von zusammengesetzten Produktionsdaten für das genannte herzustellende Objekt.

Beschaffen, Senden oder Empfangen von Daten, die in der additiven Fertigung verwendet werden, entweder innerhalb oder außerhalb der additiven Fertigungsvorrichtung, die besonders für die Fertigung mit Kunststoffen oder Materialien im plastischen Zustand angepasst ist, soweit nicht anderweitig vorgesehen.

Erläuterndes Beispiel für in dieser Gruppe klassifizierte Sachverhalte:

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Querverweise

Informative Querverweise

Datenerfassung oder Datenverarbeitung für die additive Fertigung, unabhängig von dem verwendeten Material
B33Y 50/00