B29C 64/30

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Die Handhabung oder Behandlung von Werkstoffen für additive Fertigungsverfahren oder die nachträgliche Behandlung oder Handhabung von Objekten, die durch ein additives Fertigungsverfahren hergestellt werden. Ebenso umfasst werden Hilfskomponenten oder Verfahrensschritte, die nicht unmittelbar das additive Fertigungsverfahren oder die additive Fertigungsvorrichtung an sich betreffen, wie etwa das Reinigen von Rohmaterialien, die im additiven Fertigungsverfahren Verwendung finden oder das Wiederaufbereiten von Restmaterial aus dem Fertigungsverfahren.

Querverweise

Informative Querverweise

Hilfsvorgänge oder Hilfseinrichtungen für die additive Fertigung, unabhängig von dem verwendeten Material
B33Y 40/00