B29C
Definition
Diese Klassifikationsstelle umfasst:Verfahren und Vorrichtungen zum:
- Formen oder Verbinden von Kunststoff;
- Formen von Werkstoffen im plastischen Zustand, wenn kein bestimmter Werkstoff erkennbar ist;
- Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
Erzeugnisse, die durch in dieser Unterklasse vorgesehene Verfahren gewonnen werden, soweit die Erzeugnisse durch diese Verfahren gekennzeichnet sind.
Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen
Unterklasse B29C wird oft mit folgenden Bereichen verbunden:
- B29B mit der Vorbereitung oder Vorbehandlung der zu verformenden Masse, Herstellung von Granulat oder Vorformlingen, über die Wiedergewinnung von Kunststoffen oder Kunststoff enthaltenden Bestandteilen aus Altmaterial hinaus;
- B29D mit Verfahren und Vorrichtungen für die Herstellung von besonderen Gegenständen, die durch ihre allgemeine Struktur gekennzeichnet sind, z.B. flache, hohle oder rohrförmige Gegenstände, durch ihre Strukturmerkmale, z.B. mit Schraubengewinden, Wellen, Rillen oder Vorsprüngen/ Überständen, oder durch ihren Zweck, z.B. Knöpfe, optische Elemente, Reifen oder Schuhwerk. Es ist die dem Klassentitel B29 folgende Anmerkung (3) zu beachten, d.h. das Klassifizieren der Herstellung von besonderen Gegenständen in die Unterklasse B29D ist zu beschränken auf:
- Gesichtspunkte, die charakteristisch für die Herstellung eines besonderen Gegenstandes sind und nicht in die Unterklassen B29B oder B29C klassifiziert werden können;
- kombinierte Verfahren zum Herstellen des besonderen Gegenstandes, die als solche nicht vollständig in die Unterklasse B29C klassifiziert werden können;
- B32B mit Schichtkörpern (Ebenen oder gewölbte Schichten, z.B. in zell- oder wabenförmiger Form aufgebaute Erzeugnisse) sowie mit Verfahren oder Vorrichtungen für die Herstellung von Schichtkörpern;
- C08J mit chemischen Gesichtspunkten oder Merkmalen zum Behandeln, Mischen, Verarbeiten oder Rückgewinnen makromolekularer Stoffe, soweit nicht von den Unterklassen C08B, C08C, C08F, C08G oder C08H umfasst;
- C08K mit der Verwendung von anorganischen oder nichtmakromolekularen organischen Stoffen oder Mischungen hiervon als Zusatzstoffe in Gemischen von makromolekularen Verbindungen/Massen auf Basis makromolekularer Verbindungen;
- C08L mit Massen auf Basis organischer makromolekularer Verbindungen/mit Gemischen von makromolekularen Verbindungen, wie Polysaccharide und Derivate, Kautschuk und Derivate, makromolekulare Verbindungen erhalten durch Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind bzw. nicht beteiligt sind, natürliche makromolekulare Verbindungen und Derivate.
Querverweise
Einschränkende Querverweise
Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:Herstellen von Vorformlingen
| B29B 11/00 |
Verfahren oder Vorrichtungen zum Laminieren
| B32B 37/00 |
Ergänzende Bearbeitungsvorgänge in Verbindung mit Laminierverfahren
| B32B 38/00 |
Gestaltung von Vorrichtungen oder Anlagen für Laminierverfahren
| B32B 39/00 |
Anordnungen zur Steuerung oder Überwachung von Laminierverfahren
| B32B 41/00 |
Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen
Gießvorrichtungen zur Herstellung von Stiften für die Körperpflege oder Kosmetikstiften
| A45D 40/16 |
Informative Querverweise
Verarbeiten von Teigen
| A21C |
Verarbeiten von Fleisch
| A22C |
Ver- bzw. Bearbeiten von Schokolade
| A23G |
Gießformen
| B22C |
Gießen von Metallen
| B22D |
Gießen von Metallen
| B22F |
Werkzeugmaschinen
| B23 |
Schleifen oder Polieren
| B24 |
Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren von optischen Elementen
| B24B |
Schneiden von Werkstücken und Einzelheiten von Vorrichtungen im Zusammenhang damit
| B26D |
Mittel zum Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen und Trennen
| B26F |
Formgeben von Ton oder anderen keramischen Stoffzusammensetzungen
| B28B |
Aufbereitung von Ton und von Mischungen, die diesen enthalten
| B28C |
Pressen allgemein
| B30B |
Strangpressen
| B30B 11/22 |
Herstellen gewickelter Gegenstände aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird
| B31C |
Glasbearbeitung
| C03B |
Herstellung, chemische Verarbeitung und Zusammensetzung/Massen auf Basis von organischen makromolekularen Verbindungen
| C08 |
Kerzenherstellung
| C11C 5/02 |
Herstellung von Seife
| C11D 13/00 |
Herstellen von künstlichen Filamenten, Zwirnen, Fasern, Borsten oder Bändern
| D01D, D01F |
Herstellen von Gegenständen aus Suspensionen von Cellulosefasern oder aus Papiermaschee
| D21J |
Spezielle Klassifizierungsregeln
In dieser Unterklasse sind folgende Regeln anzuwenden:
- die Verarbeitung von Kunststoffen wird, soweit wie möglich, primär nach den einzelnen in dieser Unterklasse verwendeten Formgebungsverfahren klassifiziert;
- kombinierte Verfahren zum Herstellen des besonderen Gegenstandes, die als solche nicht vollständig in diese Unterklasse klassifiziert werden können, sind in Unterklasse B29D zu klassifizieren;
- Erzeugnisse an sich werden nicht in diese Unterklasse klassifiziert. Wenn ein Erzeugnis jedoch durch die Art und Weise seiner Herstellung gekennzeichnet ist und nicht durch seine Struktur oder Zusammensetzung, sollte das Herstellungsverfahren in diese Unterklasse klassifiziert werden.
In dieser Unterklasse gilt:
- Reparieren von Gegenständen, geformt oder hergestellt durch Verfahren, die durch diese Unterklasse oder die Unterklasse B29D umfasst werden, ist in Gruppe B29C 73/00 klassifiziert;
- Bauteile, Einzelheiten, Zubehör oder Hilfsmaßnahmen, die für mehr als ein Formgebungsverfahren in einer Form anwendbar sind, sind in die Gruppen B29C 31/00-B29C 37/00 zu klassifizieren;
- Bauteile, Einzelheiten, Zubehör oder Hilfsmaßnahmen, die nur für ein bestimmtes Formgebungsverfahren in einer Form anwendbar oder brauchbar sind, sind nur in die hierfür zutreffenden Untergruppen der Gruppen B29C 39/00-B29C 71/00 zu klassifizieren.
In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklassen B29K und/oder B29L hinzuzufügen.