Schneiden nichtmetallischen Materials in Form von Bögen oder Metallfolien allgemein;
Schneiden anderer Formen nichtmetallischen Materials, soweit nicht anderweitig vorgesehen;
Vorrichtungen oder Maschinen hierfür; Schneidwerkzeuge hierfür
Anordnungen zum Betrieb und zum Steuern oder Regeln von Maschinen oder Vorrichtungen zum Schneiden, Ausschneiden, Ausstanzen, Lochen, Perforieren oder zum Trennen durch andere Mittel als durch Schneiden
Einzelheiten von Vorrichtungen zum Schneiden, Ausschneiden, Ausstanzen, Lochen, Perforieren oder zum Trennen durch andere Mittel als durch Schneiden
Schneidvorrichtungen kombiniert mit Vorrichtungen zum Lochen oder Perforieren oder mit verschiedenartigen Schneidvorrichtungen oder Kombinationen von mehreren einander ähnlichen Schneidvorrichtungen
- Hinsichtlich des Schneidens an sich, unabhängig von dem Material:
Der Begriff Schneiden, wie er in den Gruppen der Unterklasse B26D gebraucht wird, umfasst das Trennen von Material mit einer scharfen, in das Material eindringenden Schneide, z. B. einer Klinge als Schneidwerkzeug, ohne Material in Form von Spänen abzutragen. Daher ist das Trennen, das auf andere Weise als durch Schneiden erfolgt, z. B. durch Scheren oder Reißen, und das Schneiden, bei dem Materialspäne abgetragen werden, z. B. Materialbearbeitung durch Drehen, Bohren, Fräsen oder Sägen, nicht von der Unterklasse B26D umfasst.
Perforieren, Ausschneiden, Lochen, Ausstanzen oder Trennen durch andere Mittel als durch Schneiden unabhängig von dem Material wird von anderen Stellen umfasst, insbesondere von B26F oder B21D.
Handschneidwerkzeuge sind von Unterklasse B26B umfasst, insbesondere Handschneidwerkzeuge mit Motorantrieb.
- Im Hinblick auf das zu schneidende Material:
Im Hinblick auf das Material umfasst die Unterklasse B26D das Schneiden von nichtmetallischem Material in Form von Bögen oder Metallfolien allgemein, wobei Metallfolien nur insofern von B26D umfasst sind, als sie analog zu Papier bearbeitbar sind (wie als typisches nichtmetallisches Material in Form von Bögen). Andere Arten von nichtmetallischen Materialien sind ebenfalls von B26D umfasst, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
B26D umfasst nicht das Schneiden von Metall außer den vorstehend genannten Metallfolien:
Das Schneiden mittels Werkzeugmaschinen für die Metallverarbeitung durch das Abtragen von Material ist von der Klasse B23 umfasst, z. B. für das Drehen, Bohren, Fräsen, Hobeln, Stoßen oder Sägen von Metall.
Das Scheren oder ähnliches Trennen von Metall ist von B23D 15/00 - B23D 35/00 umfasst.
Das Schneiden von Blech oder ähnlichem Gut, Metallrohren oder Metallprofilen ist von der Unterklasse B21D umfasst, z. B. Stanzschneiden von B21D 28/00. Das Schneiden oder Spalten von Metalldraht ist von B21F 11/00 bzw. B21F 13/00 umfasst.
Besondere Aspekte des Schneidens anderer Arten nichtmetallischen Materials sind von Stellen in den Unterklassen von B27 umfasst für Holz und ähnliche Materialien und in Hauptgruppe B28D 1/00 für Stein und steinartige Materialien. Beispielsweise umfasst B27L das Schneiden von Furnierstreifen von Stämmen oder das Spalten von Holz, B28D 1/22 umfasst die Bearbeitung von Stein durch Schneiden, z. B. durch Einkerben mit Schneidscheiben.
Das Schneiden von Kunststoff (oder anderes nichtmetallisches Material) ist von Stellen in den Unterklassen von B23 umfasst, wobei in B23 der Begriff "Metallbearbeitung" auch andere Materialarten zulässt, soweit der Sinnzusammenhang nichts anderes erfordert.
- Im Hinblick auf gemeinsame Einzelheiten von Maschinen zum Trennen:
Diese Unterklasse umfasst auch Merkmale, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen und Trennen auf andere Weise als durch Schneiden eigentümlich sind, wenn Bedingungen und Probleme anderer Art vorliegen, die nicht eigentümlich für eine Maschine für diese Zwecke sind, d.h. Einzelheiten von und Anordnungen für den Betrieb und zum Steuern solcher Maschinen, obgleich die Ausführung solcher Merkmale je nach Art der betreffenden Maschine verschieden sein kann. Diese Unterklasse umfasst allgemein auch dann solche Merkmale, wenn das Merkmal in irgendeiner besonderen Weise und in gewissem Umfange für eine Maschine, die zum Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder zum Trennen auf andere Weise als durch Schneiden bestimmt ist, eigentümlich oder beansprucht ist.
Wenn Einzelheiten oder Anordnungen keine wesentlichen Merkmale aufweisen, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder Trennen eigentümlich sind, so haben die allgemeineren Klassen, z.B. F16, Vorrang.
Zerkleinern durch Messer oder andere Schneid- oder Reißelemente, die den Stoff in Bruchstücke zerhacken | B02C 18/00 |
Strahlpistolen zum Erzeugen materialabtragender Fluidstrahlen hoher Geschwindigkeit für das Schneiden von Werkstoffen | B24C 5/02 |
Handschneidwerkzeuge | B26B |
Ausschneiden; Ausstanzen | B26F 1/38 |
Trennen mittels beheizter Teile | B26F 3/08 |
Bodenbearbeitung | A01B |
Ernten oder Mähen | A01D |
Handgeräte zum Zerschneiden von Stroh, Heu oder dgl. | A01F 3/00 |
Schneiden von Stroh, Heu oder dgl. | A01F 29/00 |
Schneidegeräte, besonders ausgebildet für den Gartenbau und die Forstwirtschaft | A01G |
Schneiden von Butter während der Butterherstellung | A01J 21/02 , A01J 23/00 |
Schneiden, Ausstechen, Einkerben, Schlitzen oder Perforieren von Teig und Schneiden oder Schichtenschneiden von anderen gebackenen Waren als Brot | A21C |
Schlachten | A22B |
Verarbeiten von Fleisch, Geflügel oder Fischen | A22C |
Schneiden von Tabak, Zigarren oder Zigaretten | A24B 7/00 , A24C , A24F 13/24 |
Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern | A41H 25/00 |
Herstellung oder Reparatur von Schuhwerk | A43D |
Herstellung von Bürsten, Pinseln oder Besen | A46D |
Chirurgische Schneidinstrumente | A61B 17/32 |
Vorrichtungen oder Verfahren, besonders ausgebildet, um pharmazeutischen Erzeugnissen eine bestimmte äußere oder Verabreichungsform zu geben | A61J 3/00 |
Schneiden in der in der Metallverarbeitung verwendeten Art | B23 |
Schneiden von Holz oder ähnlichen Werkstoffen | B27B , B27C , B27D , B27F , B27L , B27M |
Schneiden von aus Ton oder aus anderen keramischen Stoffzusammensetzungen geformten Gegenständen | B28B 11/00 |
Schneiden von Stein oder steinähnlichen Werkstoffen | B28D 1/00 |
Verarbeiten von Kunststoffen oder Stoffen in plastischem Zustand | B29 |
Formwerkzeuge mit Vorrichtungen zum Schneiden von Kunststoffgegenständen | B29C |
Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Säcken bzw. Beuteln aus Papier oder aus in ähnlicher Weise bearbeitbaren Werkstoffen, z.B. Metallfolie | B31B |
Schneiden in Zusammenhang mit Schreibmaschinen oder Einzeltypendruckern | B41J 3/24 , B41J 11/66 |
Zusätzliche Vorrichtungen zum Schneiden von Bogen in Rotationsdruckmaschinen | B41F 13/54 |
Schneiden in Zusammenhang mit Geräten oder Vorrichtungen zum Kopieren, Vervielfältigen oder Drucken oder im Zusammenhang mit Adressiermaschinen oder ähnlichen Seriendruckmaschinen | B41L |
Anspitzer für Schreibstifte oder Schreibminen | B43L 23/00 |
Vorrichtungen zum Öffnen von Briefumschlägen | B43M 7/00 |
Schneiden zum Abtrennen der Bahnen oder zum Trennen miteinander verbundener Packungen | B65B 61/06 |
Abschneiden des Endes der Bahn zum Wechseln der Wickelrolle | B65H 19/20 , B65H 19/26 |
Werkstück- oder Ausgebevorrichtung mit Schneide- oder Perforiereinrichtungen | B65H 35/00 |
Hand- oder kraftbetätigte Schneidevorrichtungen zum Öffnen von geschlossenen Behältern | B67B 7/46 |
Schneiden von Leder oder Polster | B68F , B68G , C14B |
Schneiden von Glas | C03B |
Schneiden von Sprengstoffen | C06B 21/00 |
Herstellen von Zündhölzern | C06F 1/00 |
Schneiden von Torf | C10F 7/00 |
Schneiden von Seife | C11D 13/22 |
Zerkleinern von Stoffen, denen Zucker entzogen werden soll | C13B 5/00 |
Schneiden von Zucker | C13B 45/00 |
Schneiden von Textilien | D06H 7/00 |
Bearbeiten von Schienen, Schwellen, Unterlegplatten oder dgl. | E01B 31/00 |
Herstellen von Einschnitten in Straßen oder ähnlichen Oberflächen | E01C 23/09 |
Schneiden beim Erd- oder Gesteinsbohren und im Bergbau | E21B , E21C , E21D |
Schneiden in Verbindung mit Geräten oder Zubehör zum Herstellen oder Montieren von Lamellenblenden oder Teile davon | E06B 9/266 |
Vorrichtungen zur Entnahme der Proben durch Schneiden | G01N 1/04 |
Vorbereiten der Enden der Lichtleiter, z.B. Schneiden | G02B 6/25 |
Schneiden von behandeltem fotografischen Material | G03D 15/04 |
Schneiden eines Halbleiterkörpers in Einzelelemente | H01L 21/304 |
Schneiden, zum Entfernen der Isolierung oder Bewehrung von Kabeln | H02G 1/12 |
Brechen, Pulverisieren oder Zerkleinern allgemein | B02C |
Stanzen oder Lochen von Metall | B21D 28/00 |
Schärfen von Schneiden | B24B 3/00 |