B26D

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Schneiden nichtmetallischen Materials in Form von Bögen oder Metallfolien allgemein;

Schneiden anderer Formen nichtmetallischen Materials, soweit nicht anderweitig vorgesehen;

Vorrichtungen oder Maschinen hierfür; Schneidwerkzeuge hierfür

Anordnungen zum Betrieb und zum Steuern oder Regeln von Maschinen oder Vorrichtungen zum Schneiden, Ausschneiden, Ausstanzen, Lochen, Perforieren oder zum Trennen durch andere Mittel als durch Schneiden

Einzelheiten von Vorrichtungen zum Schneiden, Ausschneiden, Ausstanzen, Lochen, Perforieren oder zum Trennen durch andere Mittel als durch Schneiden

Schneidvorrichtungen kombiniert mit Vorrichtungen zum Lochen oder Perforieren oder mit verschiedenartigen Schneidvorrichtungen oder Kombinationen von mehreren einander ähnlichen Schneidvorrichtungen

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

- Hinsichtlich des Schneidens an sich, unabhängig von dem Material:

Der Begriff Schneiden, wie er in den Gruppen der Unterklasse B26D gebraucht wird, umfasst das Trennen von Material mit einer scharfen, in das Material eindringenden Schneide, z. B. einer Klinge als Schneidwerkzeug, ohne Material in Form von Spänen abzutragen. Daher ist das Trennen, das auf andere Weise als durch Schneiden erfolgt, z. B. durch Scheren oder Reißen, und das Schneiden, bei dem Materialspäne abgetragen werden, z. B. Materialbearbeitung durch Drehen, Bohren, Fräsen oder Sägen, nicht von der Unterklasse B26D umfasst.

Perforieren, Ausschneiden, Lochen, Ausstanzen oder Trennen durch andere Mittel als durch Schneiden unabhängig von dem Material wird von anderen Stellen umfasst, insbesondere von B26F oder B21D.

Handschneidwerkzeuge sind von Unterklasse B26B umfasst, insbesondere Handschneidwerkzeuge mit Motorantrieb.

- Im Hinblick auf das zu schneidende Material:

Im Hinblick auf das Material umfasst die Unterklasse B26D das Schneiden von nichtmetallischem Material in Form von Bögen oder Metallfolien allgemein, wobei Metallfolien nur insofern von B26D umfasst sind, als sie analog zu Papier bearbeitbar sind (wie als typisches nichtmetallisches Material in Form von Bögen). Andere Arten von nichtmetallischen Materialien sind ebenfalls von B26D umfasst, soweit nicht anderweitig vorgesehen.

B26D umfasst nicht das Schneiden von Metall außer den vorstehend genannten Metallfolien:

Das Schneiden mittels Werkzeugmaschinen für die Metallverarbeitung durch das Abtragen von Material ist von der Klasse B23 umfasst, z. B. für das Drehen, Bohren, Fräsen, Hobeln, Stoßen oder Sägen von Metall.

Das Scheren oder ähnliches Trennen von Metall ist von B23D 15/00 - B23D 35/00 umfasst.

Das Schneiden von Blech oder ähnlichem Gut, Metallrohren oder Metallprofilen ist von der Unterklasse B21D umfasst, z. B. Stanzschneiden von B21D 28/00. Das Schneiden oder Spalten von Metalldraht ist von B21F 11/00 bzw. B21F 13/00 umfasst.

Besondere Aspekte des Schneidens anderer Arten nichtmetallischen Materials sind von Stellen in den Unterklassen von B27 umfasst für Holz und ähnliche Materialien und in Hauptgruppe B28D 1/00 für Stein und steinartige Materialien. Beispielsweise umfasst B27L das Schneiden von Furnierstreifen von Stämmen oder das Spalten von Holz, B28D 1/22 umfasst die Bearbeitung von Stein durch Schneiden, z. B. durch Einkerben mit Schneidscheiben.

Das Schneiden von Kunststoff (oder anderes nichtmetallisches Material) ist von Stellen in den Unterklassen von B23 umfasst, wobei in B23 der Begriff "Metallbearbeitung" auch andere Materialarten zulässt, soweit der Sinnzusammenhang nichts anderes erfordert.

- Im Hinblick auf gemeinsame Einzelheiten von Maschinen zum Trennen:

Diese Unterklasse umfasst auch Merkmale, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen und Trennen auf andere Weise als durch Schneiden eigentümlich sind, wenn Bedingungen und Probleme anderer Art vorliegen, die nicht eigentümlich für eine Maschine für diese Zwecke sind, d.h. Einzelheiten von und Anordnungen für den Betrieb und zum Steuern solcher Maschinen, obgleich die Ausführung solcher Merkmale je nach Art der betreffenden Maschine verschieden sein kann. Diese Unterklasse umfasst allgemein auch dann solche Merkmale, wenn das Merkmal in irgendeiner besonderen Weise und in gewissem Umfange für eine Maschine, die zum Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder zum Trennen auf andere Weise als durch Schneiden bestimmt ist, eigentümlich oder beansprucht ist.

Wenn Einzelheiten oder Anordnungen keine wesentlichen Merkmale aufweisen, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder Trennen eigentümlich sind, so haben die allgemeineren Klassen, z.B. F16, Vorrang.

Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Zerkleinern durch Messer oder andere Schneid- oder Reißelemente, die den Stoff in Bruchstücke zerhacken
B02C 18/00
Strahlpistolen zum Erzeugen materialabtragender Fluidstrahlen hoher Geschwindigkeit für das Schneiden von Werkstoffen
B24C 5/02
Handschneidwerkzeuge
B26B
Ausschneiden; Ausstanzen
B26F 1/38
Trennen mittels beheizter Teile
B26F 3/08

Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen

Bodenbearbeitung
A01B
Ernten oder Mähen
A01D
Handgeräte zum Zerschneiden von Stroh, Heu oder dgl.
A01F 3/00
Schneiden von Stroh, Heu oder dgl.
A01F 29/00
Schneidegeräte, besonders ausgebildet für den Gartenbau und die Forstwirtschaft
A01G
Schneiden von Butter während der Butterherstellung
A01J 21/02 , A01J 23/00
Schneiden, Ausstechen, Einkerben, Schlitzen oder Perforieren von Teig und Schneiden oder Schichtenschneiden von anderen gebackenen Waren als Brot
A21C
Schlachten
A22B
Verarbeiten von Fleisch, Geflügel oder Fischen
A22C
Schneiden von Tabak, Zigarren oder Zigaretten
A24B 7/00 , A24C , A24F 13/24
Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern
A41H 25/00
Herstellung oder Reparatur von Schuhwerk
A43D
Herstellung von Bürsten, Pinseln oder Besen
A46D
Chirurgische Schneidinstrumente
A61B 17/32
Vorrichtungen oder Verfahren, besonders ausgebildet, um pharmazeutischen Erzeugnissen eine bestimmte äußere oder Verabreichungsform zu geben
A61J 3/00
Schneiden in der in der Metallverarbeitung verwendeten Art
B23
Schneiden von Holz oder ähnlichen Werkstoffen
B27B , B27C , B27D , B27F , B27L , B27M
Schneiden von aus Ton oder aus anderen keramischen Stoffzusammensetzungen geformten Gegenständen
B28B 11/00
Schneiden von Stein oder steinähnlichen Werkstoffen
B28D 1/00
Verarbeiten von Kunststoffen oder Stoffen in plastischem Zustand
B29
Formwerkzeuge mit Vorrichtungen zum Schneiden von Kunststoffgegenständen
B29C
Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Säcken bzw. Beuteln aus Papier oder aus in ähnlicher Weise bearbeitbaren Werkstoffen, z.B. Metallfolie
B31B
Schneiden in Zusammenhang mit Schreibmaschinen oder Einzeltypendruckern
B41J 3/24 , B41J 11/66
Zusätzliche Vorrichtungen zum Schneiden von Bogen in Rotationsdruckmaschinen
B41F 13/54
Schneiden in Zusammenhang mit Geräten oder Vorrichtungen zum Kopieren, Vervielfältigen oder Drucken oder im Zusammenhang mit Adressiermaschinen oder ähnlichen Seriendruckmaschinen
B41L
Anspitzer für Schreibstifte oder Schreibminen
B43L 23/00
Vorrichtungen zum Öffnen von Briefumschlägen
B43M 7/00
Schneiden zum Abtrennen der Bahnen oder zum Trennen miteinander verbundener Packungen
B65B 61/06
Abschneiden des Endes der Bahn zum Wechseln der Wickelrolle
B65H 19/20 , B65H 19/26
Werkstück- oder Ausgebevorrichtung mit Schneide- oder Perforiereinrichtungen
B65H 35/00
Hand- oder kraftbetätigte Schneidevorrichtungen zum Öffnen von geschlossenen Behältern
B67B 7/46
Schneiden von Leder oder Polster
B68F , B68G , C14B
Schneiden von Glas
C03B
Schneiden von Sprengstoffen
C06B 21/00
Herstellen von Zündhölzern
C06F 1/00
Schneiden von Torf
C10F 7/00
Schneiden von Seife
C11D 13/22
Zerkleinern von Stoffen, denen Zucker entzogen werden soll
C13B 5/00
Schneiden von Zucker
C13B 45/00
Schneiden von Textilien
D06H 7/00
Bearbeiten von Schienen, Schwellen, Unterlegplatten oder dgl.
E01B 31/00
Herstellen von Einschnitten in Straßen oder ähnlichen Oberflächen
E01C 23/09
Schneiden beim Erd- oder Gesteinsbohren und im Bergbau
E21B , E21C , E21D
Schneiden in Verbindung mit Geräten oder Zubehör zum Herstellen oder Montieren von Lamellenblenden oder Teile davon
E06B 9/266
Vorrichtungen zur Entnahme der Proben durch Schneiden
G01N 1/04
Vorbereiten der Enden der Lichtleiter, z.B. Schneiden
G02B 6/25
Schneiden von behandeltem fotografischen Material
G03D 15/04
Schneiden eines Halbleiterkörpers in Einzelelemente
H01L 21/304
Schneiden, zum Entfernen der Isolierung oder Bewehrung von Kabeln
H02G 1/12

Informative Querverweise

Brechen, Pulverisieren oder Zerkleinern allgemein
B02C
Stanzen oder Lochen von Metall
B21D 28/00
Schärfen von Schneiden
B24B 3/00