Handwerkzeuge sind nicht angetriebene Vorrichtungen, z.B. Schleifblöcke ohne Mechanik. Sie können Griffe oder Halter haben, um das Werkzeug relativ zum Werkstück zu bewegen. Andere nicht umlaufende Vorrichtungen für das
Schleifen,
Polieren
oder Abziehen sind für gewöhnlich ortsfest oder handgehalten und das Werkstück wird von Hand bezüglich der Vorrichtung bewegt, z.B. ein nachgiebiger Lederriemen zum Abziehen eines Rasiermessers.
Hauptgruppe B24B 3/00 umfasst Motor-, Hand- oder Fußangetriebene Maschinen zum Schärfen von Schneiden, z.B. handangetriebene Vorrichtungen mit mechanisch betätigten Teilen.
Kantenschärfvorrichtungen für Ski oder Snowboards | A63C 11/06 |
Von Hand geführte oder handbetätigte Feil- oder Raspelvorrichtungen | B23D 67/12 |
Handfeilen oder Handraspeln | B23D 71/04 |