B24D 15/00

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Handwerkzeuge sind nicht angetriebene Vorrichtungen, z.B. Schleifblöcke ohne Mechanik. Sie können Griffe oder Halter haben, um das Werkzeug relativ zum Werkstück zu bewegen. Andere nicht umlaufende Vorrichtungen für das Schleifen, Polieren oder Abziehen sind für gewöhnlich ortsfest oder handgehalten und das Werkstück wird von Hand bezüglich der Vorrichtung bewegt, z.B. ein nachgiebiger Lederriemen zum Abziehen eines Rasiermessers.

Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Hauptgruppe B24B 3/00 umfasst Motor-, Hand- oder Fußangetriebene Maschinen zum Schärfen von Schneiden, z.B. handangetriebene Vorrichtungen mit mechanisch betätigten Teilen.

Querverweise

Informative Querverweise

Kantenschärfvorrichtungen für Ski oder Snowboards
A63C 11/06
Von Hand geführte oder handbetätigte Feil- oder Raspelvorrichtungen
B23D 67/12
Handfeilen oder Handraspeln
B23D 71/04