B24B 37/26

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Läpptücher oder Läppfilze, gekennzeichnet durch die Gestalt oder Geometrie der Oberfläche, die das Werkstück berührt, z.B. versehen mit Nuten bestimmten Querschnitts oder bestimmter Lage auf dem Tuch oder Filz.