Metallpulver an sich.
Behandeln von Metallpulver, z.B. thermisches, thermomechanisches oder chemisches Behandeln, Herstellen von Agglomeraten.
Herstellen von Werkstücken oder Gegenständen aus Metallpulver, gekennzeichnet durch die Art des Verdichtens oder Sinterns oder durch die spezielle Form des Produkts.
Herstellen von zusammengesetzten Schichten, Werkstücken oder Gegenständen,
Verdichten von Metallpulver durch Sintern des Pulvers mit oder ohne Verdichten.
Herstellen von Gegenständen aus Partikeln, die aus Schrott oder Metallabfällen gewonnen werden.
Herstellen von Metallpulver oder Suspensionen davon unter Verwendung von physischen oder chemischen Prozessen.
Pulvermetallurgische Geräte oder besonders dazu ausgebildete Ausrüstung, z.B. Brennöfen, Retorten, Sintervorrichtungen.
Zusätzliches Herstellen von Werkstücken oder Gegenständen aus Metallpulver und Vorrichtungen oder Geräte hiervon.
Unterklasse B22F umfasst das Herstellen von Metallpulver einschließlich Metallpulver mit spezifischen physikalischen Eigenschaften.
Nichtmetallische Partikel oder anorganische Verbindungen, die mit Metall beschichtet sind, werden ebenso wie Metallpartikel, die mit Nichtmetallen oder anorganischen Verbindungen beschichtet sind, auch in Unterklasse B22F klassifiziert.
Unterklasse B22F umfasst Pulver, die einen wesentlichen Anteil an nicht-metallischem Material enthalten. Dies bedeutet, dass wenn das Metall in einem relevanten Verhältnis enthalten ist, so dass es nicht als Verunreinigung innerhalb des metallurgischen Prozesses gesehen werden kann, es in die Unterklasse B22F zu klassifizieren ist.
Wenn das Metall lediglich als Verunreinigung enthalten ist, wird es in eine andere Stelle der IPC klassifiziert. Wenn sich der Sachverhalt nicht auf den Herstellungsprozess selbst oder auf Gegenstände, die durch eine spezielle Form charakterisiert sind, sondern sich nur auf den Gebrauch von Metallpulver beziehen, wird es in die anderen Stellen der IPC klassifiziert, z.B. Dentalimplantate, die Metallpulver benutzen, werden in Gruppe A61C 8/00 klassifiziert.
Gruppe C22B 1/14 umfasst Agglomerieren, Brikettieren, Granulieren, Binden oder Sintern von Eisenerzen oder Altmetallen zum Erhalten von Metallen.
Gruppen C22C 1/04, C22C 1/05, C22C 26/00, C22C 29/00, C22C 33/02 und C22C 47/14 umfassen das Herstellen von Legierungen auf pulvermetallurgischem Wege einschließlich unter Verwendung von Mischungen aus Metallpulver und Nichtmetallpulver, Fasern oder Filamenten.
Unterklasse C22F umfasst die Veränderung der physikalischen Struktur von Nichteisenmetallen oder Nichteisenlegierungen durch Wärmebehandlung oder durch Warm- oder Kaltumformung, einschließlich spezieller physikalischer Methoden, wie z.B. Behandlung mit Neutronen.
Unterklasse C04B umfasst das Herstellen oder das Behandeln von Pulver aus anorganischen Verbindungen als Ausgangsstoff für die Herstellung von keramischen Erzeugnissen, z.B. C04B 35/622. Tritt der Anteil an Metallpulver nicht nur als eine Verunreinigung in den Verbindungen auf, so wird in die Unterklasse B22F klassifiziert.
Unterklasse C08K umfasst die Verwendung von anorganischen Substanzen einschließlich Metalle als Zusatzstoffe in Gemischen basierend auf dem makromolekularen Bestandteil.
Gruppe B01J 2/00 umfasst chemische oder physikalische Prozesse oder Vorrichtungen zum Granulieren von Stoffen allgemein.
Unterklasse B02C umfasst Brechen, Zerreiben oder Mahlen allgemein.
Unterklasse B22F umfasst das Herstellen von Werkstücken aus Metallpulver, z.B. durch Walzen, Extrudieren oder Schlagpressen. Andere Aspekte mechanischer Metallverarbeitung ohne tatsächliche Materialentschlackung werden durch die Klasse B21 abgedeckt. Insbesondere, Unterklassen B21B und B21H decken Walzen von Metall, Unterklasse B21C Extrudieren von Metall und Unterklassen B21J und B21K Schlagpressen von Metall ab.
Magnete, hergestellt durch Pressen, Sintern oder Verbinden von Metallen oder Legierungen in Form von Partikeln, z.B. Pulver, werden in die Gruppen H01F 1/08, H01F 1/22, und in die Unterklasse B22F für den Prozess des Herstellens des Metallpulvers, das Pulver selbst und den Prozess, den Magneten durch pulvermetallurgische Techniken herzustellen, klassifiziert.
Unterklasse B33Y umfasst zusätzliches Herstellen, unabhängig vom Prozess oder verwendeten Material. Außerdem ist die Unterklasse B33Y zur obligatorischen Zusatzklassifikation von Stoffen, die einen Aspekt des zusätzlichen Herstellens beinhalten und bereits in andere Klassifikationsstellen klassifiziert sind.
Herstellen von Nichteisen-Legierungszusammensetzungen auf pulvermetallurgischem Wege | C22C 1/04 |
Herstellen von Nichteisen- Legierungen aus Mischungen von Metallpulver und Nichtmetallpulver | C22C 1/05 |
Legierungen, die Diamant enthalten | C22C 26/00 |
Legierungen auf der Basis von Metallverbindungen, z.B. Cermets | C22C 29/00 |
Nichteisenlegierungen, die andere Metallverbindungen enthalten | C22C 32/00 |
Herstellung von Eisenlegierungen auf pulvermetallurgischem Wege | C22C 33/02 |
Herstellen von Legierungen, die metallische oder nichtmetallische Fasern oder Fäden enthalten durch Pulvermetallurgie | C22C 47/14 |
Herstellung von Keramiken durch Verdichten oder Sintern | C04B |
Geformte keramische Erzeugnisse, die durch ihre Zusammensetzung gekennzeichnet sind | C04B 35/00 |
Brenn- oder Sinterverfahren für keramische Werkstoffe | C04B 35/64 |
Gewinnen oder Feinen von Metallen; Vorbehandlung von Rohstoffen zur Gewinnung von Metallen | C22B |
Sintern; Agglomerieren von Rohstoffen zur Gewinnung von Metallen | C22B 1/16 |
Elektrolytische Herstellung, Wiedergewinnung oder Raffination von Metallpulvern | C25C 5/00 |
Magneten oder magnetische Körper, charakterisiert durch die magentischen Materialien in Form von Partikeln, z.B. Pulver | H01F 1/06, H01F 1/20 |
Magnete, hergestellt durch Pressen, Sintern oder Verbinden von Metallen oder
Legierungen
in Form von Teilchen, z.B. Pulver | H01F 1/08, H01F 1/22 |
Magnetische Kerne aus Pulver hergestellt | H01F 3/08 |
Bauelemente, die Supra- oder Hyperleitfähigkeit nutzen, gekennzeichnet durch das Material | H10N 60/85 |
Dentalimplantate | A61C 8/00 |
In den Körper implantierbare künstliche Körperteile | A61F 2/02 |
Massen zur Herstellung künstlicher Zähne, für Zahnfüllungen oder Kronen | A61K 6/84 |
Materialien für Prothesen oder zum Überziehen von Prothesen | A61L 27/04 |
Chemische oder physikalische Verfahren oder Vorrichtungen zum Granulieren von Stoffen allgemein | B01J 2/00 |
Katalysatoren, die Metalle enthalten | B01J 23/00 |
Methoden für Herstellung oder Aktivierung von Katalysatoren | B01J 37/00 |
Brechen, Zerreiben oder Mahlen allgemein | B02C |
Beseitigung von festen Abfällen | B09B |
Niederschmelzen von Metallteilchen in einer Form | B22D 23/06 |
Löten oder Entlöten; Schweißen; Beschichten oder Plattieren durch Löten oder Schweißen | B23K |
Schleifwerkzeuge | B24D |
Schneidwerkzeuge | B26D , B26F |
Formpressen, besonders ausgebildet zum Herstellen von Presslingen aus Material in teilchenförmigem oder plastischem Zustand | B30B 11/00 |
Schichtkörper, gekennzeichnet durch Merkmale einer Schicht, die durch Teilchen gebildet ist, z.B. Späne, gehackte Fasern, Pulver | B32B 5/16 |
Druckverfahren | B41J, B41M |
Chemische Gesichtspunkte des Pulverisierens oder Granulierens von makromolekularen Stoffen | C08J 3/12 |
Metallische Pigmente oder Füllstoffe | C09C 1/62 |
Komprimieren von gepulvertem Beschichtungsmaterial, z.B. durch Walzen | C23C 24/06 |
Erd- oder Gesteinsbohrwerkzeuge | E21B 10/00, E21B 11/00, E21B 12/00 |
Bauliche Zusammensetzung und Verwendung besonderer Werkstoffe in Pyriteinlagerungen, Sträuchern und Belägen von Gleitlagern | F16C 33/12 |
Leitfähiger Werkstoff, der in nicht-leitendem organischen Werkstoff verteilt ist | H01B 1/22 |
Auswahl eines Metalls für die Schenkel an einer Kontaktstelle eines thermoelektrischen Bauelements | H10N 10/854 |
Elemente oder Legierungen, die als aktive Materialien in Batterieelektroden verwendet werden | H01M 4/38 |
Gedruckte Schaltungen | H05K |
|
|