Verarbeiten von Blechen, Metallrohren oder profilen zu anderen besonders gestalteten Gegenständen gemäß einer der Untergruppen B21D 1/00 - B21D 45/00, welche nicht durch die Hauptgruppen B21D 47/00 - B21D 51/00 umfasst werden. Das Verfahren ist besonders für die Herstellung von bestimmten Gegenständen ausgebildet, z.B. Wärmetauscher, Räder, Teile eines Fahrzeuges oder Luftfahrzeuges.
Herstellen von Drahtgeweben | B21F |