Verfahren zum Beschränken des Spielerzugangs zu den
Spielgeräten.
Verfahren für die Zugangsbeschränkung zu dem Inhalt eines Spielaufzeichnungsmediums.
Verfahren für die Zugangsbeschränkung zu Spielinformationsdateien, welche lokal gespeichert sind oder über ein Netzwerk verteilt worden sind.
In dem unteren Beispiel werden die Sicherheitseinrichtungen 710 durch eine Glückspielbehörde 760 berechtigt und bieten bedingten Zugriff auf das
Spielgerät 702.
Computersicherheit | G06F 21/00 |