Verfahren zur chemischen Veränderung
chemischer Schadstoffe
in sichere oder weniger gefährliche Stoffe.
Diese Verfahren können chemische, biochemische oder
physikochemische
Verfahren sein (z.B. die Verwendung spezieller Reagenzien zur chemischen Fixierung), welche die Zersetzung oder Umwandlung der
chemischen Schadstoffe
in unschädliche oder weniger
schädliche
Stoffe aufgrund einer Veränderung in ihrer chemischen Struktur bewirken.
Diese Verfahren können den Schritt der Auflösung oder Dispergierung der
chemischen Schadstoffe
in Wasser zwecks deren Behandlung umfassen oder im Rahmen der Behandlung den Schritt der Herstellung eines gasförmigen Produktes aus einem nicht-gasförmigen
chemischen Schadstoff.
Der
chemische Schadstoff
kann ein Bestandteil eines Gemisches sein, z.B. ein Bestandteil in kontaminiertem
Abwasserschlamm.
Die Beseitigung von festem Abfall oder die Sanierung von verunreinigtem Boden werden anderswo klassifiziert. Jedoch fällt die Behandlung eines speziellen
chemischen Schadstoffes
in festem Abfall, die eine Veränderung der chemischen Struktur bewirkt und den Schadstoff somit unschädlich oder weniger
schädlich
macht, unter
A62D 3/00.
Ebenso wenig wird hier die Schlammbehandlung klassifiziert, mit Ausnahme der Behandlung eines speziellen
chemischen Schadstoffes
in dem Schlamm, z.B. in Rückständen aus industriellen Verfahren (ausgenommen Verunreinigungen aus der kommunalen Abwasserbehandlung), die eine Veränderung der chemischen Struktur bewirkt und den Schadstoff somit unschädlich oder weniger
schädlich
macht.
Präventive chemische Behandlungen, z.B. zur Verhinderung der Bildung
chemischer Schadstoffe
, werden anderswo klassifiziert, je nach der Art der Behandlung oder dem Kontext der Anwendung.
Entgiftung von Lebensmitteln | A23L 5/20 |
Vorrichtungen für chemische, physikalische oder physikalisch-chemische Verfahren allgemein | B01 |
Behandlung von Gasen, z.B.:
| B01D 53/34 |
| C10K |
| F01N 3/00 |
| F23G 7/06 |
Chemische Verfahren, die ein nützliches Produkt hervorbringen, z.B.:
| C04B 7/26 |
| C22B |
Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Abfall | G21F 9/00 |
Behandlung von Schmutzwasser, Abwasser oder von
Abwasserschlamm.
| C02F |
Unschädlichmachen von Sprengstoffen durch Detonation | F42D 5/04 |
Verfahren, besonders zur Desinfektion oder Sterilisierung von Müll ausgebildet
| A61L 11/00 |
Abfall oder Müll als Mischungsbestandteil bei der Herstellung von Glas, Zement, Mörtel, Beton, Kunststein oder Keramik
| C03, C04B |
Materialien zur Absorption flüssiger Verunreinigungen, z.B. von Öl, Benzin, Fett
| C09K 3/32 |
Zersetzende Destillation von kohlenstoffhaltigen Stoffen
| C10B |
Zersetzende Hydrierung von kohlenstoffhaltigen Stoffen
| C10G 1/06 |
Mikroorganismen, Enzyme oder Zusammensetzungen davon
| C12N |
Beseitigung von Abfällen durch Verbrennung
| F23G |
Beseitigung oder Behandlung von Verbrennungsprodukten oder Verbrennungsrückständen
| F23J |
Wenn in dieser Hauptgruppe ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird in jeder Hierarchieebene in die erste geeignete Stelle klassifiziert.
Wenn eine Klassifizierung in die Gruppen
A62D 3/00
bis
A62D 3/40
erfolgt, kann ein
chemischer Schadstoff
, der für eine Recherche als wichtig erachtet wird, in eine oder mehrere der Gruppen
A62D 101/00
bis
A62D 101/49 klassifiziert werden.